Hallo Liste, wer kann mir den Begriff "Cession" erklären. Es muß sich irgendwie um die Abtretung von Ansprüchen handeln.
Viele Grüße aus Garbsen
Bolko KNUST
Kontakte:
Bolko KNUST
D-30823 Garbsen bei Hannover
Röddinger Straße 43
Fon 0172-8019116
mailto:bolko.knust@t-online.de
www.familienkun.de
Familienforschung: Ich sammle Zufallsfunde und genealogische Links. Gerne sende ich meine Liste zu.
Meine Empfehlung: http://www.abc-scan.de der Foto-Scan Service aus Hamburg zur Digitalisierung von Papierfotos und Dias! Versicherter Versand in ganz Deutschland.
Cession ist - allgemein gesagt - die Aufgabe von Rechten, freiwillig oder gezwungen.
Vielleicht nützen Dir die folgenden englischen Erläuterungen was:
Cession Ces"sion, n. [L. cessio, fr. cedere to give way: cf.
F. Cession. See Cede.]
1. A yielding to physical force. [Obs.] --Bacon.
[1913 Webster]
2. Concession; compliance. [Obs.]
[1913 Webster]
3. A yielding, or surrender, as of property or rights, to
another person; the act of ceding.
[1913 Webster]
A cession of the island of New Orleans. --Bancroft.
[1913 Webster]
4. (Eccl. Law) The giving up or vacating a benefice by
accepting another without a proper dispensation.
[1913 Webster]
5. (Civil Law) The voluntary surrender of a person's effects
to his creditors to avoid imprisonment.
[1913 Webster]
-- From The Collaborative International Dictionary of English v.0.48
Hallo Herr Knust,
ganz genau, eine Zession ist rechtlich gesehen eine Abtretung und wurde
vermutlich fr�her einfach mit einem f�hrenden C geschrieben.
In Betracht f�r eine Abtretung kommen Rechte bei denen die Abtretung
weder durch Gesetz ausgeschlossen ist und Rechte bei denen von Natur aus
keine Abtretung m�glich ist.
Eine Abtretung ist u. a. beim Kauf / Verkauf von Rechten n�tig, da eine
sachenrechtliche �bereignung durch �bergabe ja nicht m�glich ist. Daher
wird ein entsprechendes Schriftst�ck verfasst.
Viele Gr��e
Jan Twachtmann
Hallo,
schließe mich den Vorrednern an:
Cession bedeutet Abtretung. Das Institut stammt wie zahlreiche Rechtsfiguren aus dem Römischen Recht, wo es bekanntlich kein Z gab, also Cession und nicht Zession geschrieben wurde. Heute ist Zession auch immer noch ein Synonym für Abtretung, vgl. auch Zedent, Zessionar.
Viele Grüße
Roswitha (Lindemann)
-------- Original-Nachricht --------
Moin moin Bolko,
Cession bezeichnet tats�chlich Abtretungen. Ich habe k�rzlich Zessionsakten im Staatsarchiv Bremen durchgesehen, sie betrafen den Verkauf eines Landguts. Die Details des Kaufs / Verkaufs wurde in der "Handfeste" dokumentiert, der faktische Eigentums�bergang in der Zessionsakte mit anschlie�endem Eintrag im Grundbuch.
Beste Gr��e aus Bremen
Eberhard