Cession

Hallo Liste, wer kann mir den Begriff "Cession" erklären. Es muß sich irgendwie um die Abtretung von Ansprüchen handeln.
Viele Grüße aus Garbsen
Bolko KNUST

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Bolko KNUST
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Cession ist - allgemein gesagt - die Aufgabe von Rechten, freiwillig oder gezwungen.

Vielleicht nützen Dir die folgenden englischen Erläuterungen was:
Cession Ces"sion, n. [L. cessio, fr. cedere to give way: cf.
  F. Cession. See Cede.]
  1. A yielding to physical force. [Obs.] --Bacon.
  [1913 Webster]

  2. Concession; compliance. [Obs.]
  [1913 Webster]

  3. A yielding, or surrender, as of property or rights, to
  another person; the act of ceding.
  [1913 Webster]

  A cession of the island of New Orleans. --Bancroft.
  [1913 Webster]

  4. (Eccl. Law) The giving up or vacating a benefice by
  accepting another without a proper dispensation.
  [1913 Webster]

  5. (Civil Law) The voluntary surrender of a person's effects
  to his creditors to avoid imprisonment.
  [1913 Webster]

     -- From The Collaborative International Dictionary of English v.0.48

Hallo Herr Knust,

ganz genau, eine Zession ist rechtlich gesehen eine Abtretung und wurde
vermutlich fr�her einfach mit einem f�hrenden C geschrieben.

In Betracht f�r eine Abtretung kommen Rechte bei denen die Abtretung
weder durch Gesetz ausgeschlossen ist und Rechte bei denen von Natur aus
keine Abtretung m�glich ist.

Eine Abtretung ist u. a. beim Kauf / Verkauf von Rechten n�tig, da eine
sachenrechtliche �bereignung durch �bergabe ja nicht m�glich ist. Daher
wird ein entsprechendes Schriftst�ck verfasst.

Viele Gr��e
Jan Twachtmann

Hallo,

schließe mich den Vorrednern an:

Cession bedeutet Abtretung. Das Institut stammt wie zahlreiche Rechtsfiguren aus dem Römischen Recht, wo es bekanntlich kein Z gab, also Cession und nicht Zession geschrieben wurde. Heute ist Zession auch immer noch ein Synonym für Abtretung, vgl. auch Zedent, Zessionar.

Viele Grüße

Roswitha (Lindemann)

-------- Original-Nachricht --------

Moin moin Bolko,

Cession bezeichnet tats�chlich Abtretungen. Ich habe k�rzlich Zessionsakten im Staatsarchiv Bremen durchgesehen, sie betrafen den Verkauf eines Landguts. Die Details des Kaufs / Verkaufs wurde in der "Handfeste" dokumentiert, der faktische Eigentums�bergang in der Zessionsakte mit anschlie�endem Eintrag im Grundbuch.

Beste Gr��e aus Bremen
Eberhard