Catharina Eva Bartle

Guten Morgen,

das gleiche Verfahren galt auch "hier bei uns" im preußischen
"Saargebiet". Die entsprechende Regelung steht meines Wissens im Code Civil.

Wobei ich allerdings bei uns aus dieser Zeit fast noch nie auf die
Nebenakten gestoßen sind. Die sind längst über den Jordan gewandert.

Mit freundlichem Gruß

Roland Geiger

In einer eMail vom 06.02.2013 09:35:20 Westeuropäische Normalzeit schreibt
_wollgen@t-online.de_ (mailto:wollgen@t-online.de) :

In der bayerischen Pfalz wurde verlangt, daß Brautleute die Einwilligung
ihrer Eltern zur Eheschließung beibringen. Waren die Eltern schon tot, so
mußte dies durch die Einreichung (Ablieferung, nicht nur Vorlage)
entsprechender Sterbeurkunden nachgewiesen werden, und die Großeltern mußten ihre
Einwilligung erteilen. Waren dies auch schon tot, so mußten ebenfalls deren
Sterbeurkunden eingereicht werden.