Bei der Durchsicht kath. KB von Schweinitz, Kr. Gr�nberg ab 1679 erscheint
immer wieder der Satz:
"und ist kein Canonisches imperdiment zwischen diesen beiden Personen"
Ich mu� hier erw�hnen, da� die kath. Pfarrer aller evangelischen Vorg�nge in
ihrem Buch verzeichneten.
Wer wei� was dieser Satz genau bedeutet?
Gru�
Anton
** Reply to message from Anton.H.Beyer@t-online.de (Anton H. Beyer) on Sun, 28
Jul 2002 15:14:57 +0200
Bei der Durchsicht kath. KB von Schweinitz, Kr. Grünberg ab 1679 erscheint
immer wieder der Satz:
"und ist kein Canonisches imperdiment zwischen diesen beiden Personen"
Ich muß hier erwähnen, daß die kath. Pfarrer aller evangelischen Vorgänge in
ihrem Buch verzeichneten.
Wer weiß was dieser Satz genau bedeutet?
Gruß
Anton
snip
Hallo Anton,
Muss hier etwas raten:
"imperdiment" ist kein richtiges lateinisches Wort; es handelt sich
wahrscheinlich um "impediment", was auf deutsch "Hinderniss" heisst. Und
durchaus als "imperdiment" geschrieben worden sein koennte.... "Canonisch"
kann in diesem Zusammenhang nur ein Hinweis auf das Kirchenrecht (jus
canonicus) sein. Der Satz bedeutet dann, dass es zwischen diesen Personen keine
im Kirchenrecht begruendeten Hindernisse gaebe.
Ich kann dazu nur zusaetzlich vermuten, dass dieser Satz oftmals im
Zusammenhang mit einer Heirat auftaucht. Falls ich hier recht geraten habe,
bedeutet der Eintrag dann, dass hier seitens der Kirche keine rechtliche
Bedenken oder Hindernisse gegen die Heirat vorliegen. Es waere somit eine
kirchliche Unbedenklichkeitsbestaetigung.
Meine Geschichtskenntnisse, was zu jener Zeit als Heiratshindernisse im
Kirchenrecht (welches: katholisch oder evangelisch???) stand, sind leider
gleich null. Damals, wie auch heute noch, duerfte eine vorherige Ehe eines der
Brautleute, die nicht durch Tod beendet oder gemaess katholischem Kirchenrecht
annuliert wurde als eines der Haupthindernisse fuer eine neue Vermaehlung
zumindest fuer die katholische Kirche gelten. Auch Heirat mit einem Partner
einer anderen Konfession war nicht zu allen Zeiten der Geschichte moeglich. Es
koennte durchaus noch andere Hindernisse im Kirchenrecht geben.
Herzliche Gruesse, Peter Koeppel
Suche: Köppel o.Ä. in Grünberg und Umgebung
"Anton H. Beyer" schrieb:
Bei der Durchsicht kath. KB von Schweinitz, Kr. Gr�nberg ab 1679 erscheint
immer wieder der Satz:
"und ist kein Canonisches imperdiment zwischen diesen beiden Personen"
Hallo Anton,
laut
Titel: Laterculus Notarum (Lateinisch-deutsche Interpretations-
hilfe f�r sp�tmittelalterliche und fr�hneuzeitliche
Archivalien)
Autor: Karl E. Demandt
ISBN: 3-923833-19-9
Herausg.: Archivschule Marburg, 1998
impedimentum canonicum = kirchliches, kirchenrechtliches Hindernis
(etwa bei Eheschlie�ung)
hoffe geholfen zu haben
Heinz
Was war ein Zuechner? Ue = U-umlaut
war das ein Zechner? Eine Schankwirt? ein Kretschmer in Schlesien?
Zeche hiess urspruenglich "ordnung, geordneter Kreis, Versammlung' , die
heutige Hauptbedeutung (seit dem `15.ten Jahrhundert) 'Wirtshausrechnung'
hat sich aus dem aelteren "Beitrag zum gemeinsamen Gelage einer
Gesellschaft" entwickelt.
Die Nebenbedeutung 'Kohlengrube' hat sich aus der bedeutung 'bergmaennische
Genossenschaft' entwickelt.
Wer ist experte ?
Gruss,
Dieter Weichert
Hallo dieter weichert,
zur Mail vom Wed, 31 Jul 2002 14:17:20 -0700:
Was war ein Zuechner? Ue = U-umlaut
Nach Bahlow ist der Name Z�chner (wie auch Ziechner) abgeleitet vom
Ziechenleinwandweber (mhd. zieche = "Deckbett, Kissenbezug", auch
Sackleinwand).
Gru�
Gerd
Hallo Dieter,
ein Zechner ist ein Pferdehirte,
ein Z�chner ist ein Bettzeugweber.
Herzliche Gr��e
J�rgen
-----Urspr�ngliche Nachricht-----