Hallo Forscherfreunde,
konnte um 1400 ein Burglehen vom Landesherrn (Herzog) auch an einen Nicht-RITTER, also einem Knappen oder Burgmanne (Vasallen), vergeben werden? Oder ging das nur durch einen grösseren Grundherrn im After-Lehen ?
Beispiel: Witche Behem, der jüngere, war Herr und Ritter sowie Mitglied des Rittergerichts am Hofe des Herzogtums
Schweidnitz-Jauer in Schlesien. Sein Sohn Sigismund, genannt von Swarczenwalde, wird nie ausdrücklich als Ritter genannt, obwohl er Domimalgewalt innehatte. Konnte Sigismund ein Burglehen von den Seidlitz (grösserer Grundherr) als Afterlehen erhalten haben?
Wer hat Erfahrungen bezüglich der Vergabe von Burglehen?
Herzliche Grüsse aus Upstate New York,
Guenter Boehm