Hallo,
seit dem 01.04.2005 werden unter
www.ebundesanzeiger.de
Erbenaufrufe verschiedener Gerichte im Internet veröffentlich. Darunter sind teilweise sehr ausführliche Familienbeschreibungen, gerade aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die auch bis in das 19. Jahrhundert zurückgehen.
In den Zeiten des heutigen Datenschutzes können wir froh sein über solche offiziellen Veröffentlichungen.
Gruß Matthias Roese