Bundesanzeiger FN Schwarz aus Heiligenbeil

Amtsgericht Strausberg

Öffentliche Aufforderung

6 VI 255/12

Am 31.07.1949 verstarb der deutsche Staatsangehörige Walter Heinrich August
Schwarz, geb. am 13.10.1919, zuletzt wohnhaft in
Heiligenbeil/Ostpreußen.

Erben konnten nicht ermittelt werden.

Alle Personen, denen ein Erbrecht am Nachlass zusteht, werden aufgefordert,
dieses Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung
                             bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden,
widrigenfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als

das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen,
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam,

die Deutsche Demokratische Republik, vertreten durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Karl-Liebknecht-Straße 36,
                             03046 Cottbus, nicht vorhanden ist.

Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 70.000,00 €.

Strausberg, 22.5.2012

                              Reiche, Rechtspflegerin

Grüße

Maike (Hoffmann)