Amtsgericht Strausberg
Öffentliche Aufforderung
6 VI 255/12
Am 31.07.1949 verstarb der deutsche Staatsangehörige Walter Heinrich August
Schwarz, geb. am 13.10.1919, zuletzt wohnhaft in
Heiligenbeil/Ostpreußen.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen ein Erbrecht am Nachlass zusteht, werden aufgefordert,
dieses Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung
bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden,
widrigenfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als
―
das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen,
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam,
―
die Deutsche Demokratische Republik, vertreten durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Karl-Liebknecht-Straße 36,
03046 Cottbus, nicht vorhanden ist.
Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 70.000,00 €.
Strausberg, 22.5.2012
Reiche, Rechtspflegerin
Grüße
Maike (Hoffmann)