BUHMEIER in Veltheim/Gerichtsakten bei unehelichen Geburten?

Hallo Karl, hallo Bernd,

meine Linie ist diejenige, die du, Karl, auch nennst (vgl. unten) und die
auf Fl�rke bzw. Hecker hinausl�uft. Sicherlich wird es im 17. Jh.
Ahnengemeinschaften auch mit den anderen Buhmeier-Zweigen geben, aber nur
�ber das IGI wird man dies kaum herausbekommen, wohl auch nicht nur �ber die
Kirchenb�cher, die du, Karl, offensichtlich schon sehr ausgiebig eingesehen
hast. (Wir hatten diesbez�glich ja auch schon mal Kontakt und dir verdanke
ich ja auch seinerzeit den Hinweis auf die Anbindung meiner Ahnin Trine
Marie Elisabeth Hecker bzw. Fl�rke). Ich habe aber leider noch keine Zeit
gefunden, mal nach anderen Quellen Ausschau zu halten, die vielleicht �ber
einen Heimatverein o.�. einsehbar w�ren (Hofgeschichten etc.) &

F�r mich besonders interessant und das war mir neu ist der Hinweis auf
die uneheliche Geburt von Barthold Buhmeyers unehel. T�chterlein n. Trina
Elisabeth im Jahre 1746. Ungew�hnlich finde ich die Nennung des Vaters bei
einer unehelichen Geburt! Zumeist wird dort doch nur die Mutter genannt! Ist
sie vielleicht bei der Geburt/im Wochenbett verstorben und findet sich etwas
dazu im Necrolog (der nat�rlich nicht im IGI erfasst ist)? &

Oder wei� jemand von den MitleserInnen, ob es f�r diesen Fall Gerichtsakten
gibt, die wo lagern?

Jedenfalls habe ich eine Anna Margaretha Buhmeier, Jg. ca. 1738, die im IGI
ebenfalls als Tochter von Barthold Buhmeier gef�hrt wird (auch unehelich
oder nicht?) und die 1759 Friedrich Christian ALDAG heiratete, der dann
Buhmeier hie� also mutma�lich den Buhmeier-Hof �bernommen hat (Veltheim
19?). Aber konnte ein Hof auf eine uneheliche Tochter vererbt werden oder
muss eine erste Ehe von Barthold Buhmeier angenommen werden?

Mit gro�em zeitlichem Abstand nach 1738 folgt die genannte Trina Elisabeth
1746 und dann erst wieder ab 1752 T�chter von Barthold Buhmeier, so dass ich
dessen (zweite?) Hochzeit erst f�r ca. 1751 annehme &

Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder gar Informationen, die die Situation
noch etwas erhellen. Ich w�rde mich sehr freuen &

Herzliche Gr��e,

Karsten (Schneider).

Ich beziehe mich u.a. auf:

Ich habe schon viele Taufeintr�ge mit unehelichen Geburten in Kirchenb�chern gefunden. Bei den meisten wurde der Vater genannt. Viele waren nur durch den Zusatz "illegetim" als uneheliche Geburt zu erkennen und unterschieden sich nicht von den ehelichen Geburten, wo die M�tter ja auch unter ihrem Geburtsnamen genannt wurden.

Hallo,
oftmals konnten die werdenden Eltern fr�her auch nicht heiraten, bevor nicht
bestimmte finanzielle Strukturen klar waren. Wenn der Vater sich zu dem Kind
bekannt hat, wurde er auch eingetragen. Bei uns auch manchmal, wenn er sich
nicht bekannt hat, aber von der Mutter genannt wurde.
Oftmals ging es auch nicht so schnell mit dem Heiraten, wenn der Vater einen
der unsteten Berufe (Wanderarbeiter) aus�bte. In meiner Linie habe ich einen
Vorfahren, der 6 uneheliche Kinder hat, er war Hirte. Allerdings ist hier
die Frau wohl mitgezogen, da es mehrere Orte gibt, wo die Kinder getauft
wurden. Zum Schluss gab es doch noch eine Heirat. Alle Kinder hatten auch
den Nachnamen des Vaters.
Gru� Margot

F�r mich besonders interessant  und das war mir neu  ist der Hinweis auf
die uneheliche Geburt von Barthold Buhmeyers unehel. T�chterlein n. Trina
Elisabeth im Jahre 1746. Ungew�hnlich finde ich die Nennung des Vaters

bei

einer unehelichen Geburt! Zumeist wird dort doch nur die Mutter genannt!

Ist

sie vielleicht bei der Geburt/im Wochenbett verstorben und findet sich

etwas