Hallo in die Runde,
in vielen Städten Mecklenburgs konnte das Bürgerrecht erworben werden.
Musste man, um Bürger einer Stadt zu werden, verheiratet sein?
Einen schönen Abend wünscht
Bernd (Görtz)
Hallo in die Runde,
in vielen Städten Mecklenburgs konnte das Bürgerrecht erworben werden.
Musste man, um Bürger einer Stadt zu werden, verheiratet sein?
Einen schönen Abend wünscht
Bernd (Görtz)
Hallo Bernd,
ich beobachte zwar h�ufig, da� Heirat und Erwerb des B�rgerrechts in der Tat oft sehr dicht beieinander lagen. Aber ich w�rde das eher als wirtschaftlich-existenzielle Abfolge deuten, also die Etablierung der eigenen wirtschaftlichen Existenz als Grundlage daf�r, eine Familie gr�nden und ern�hren zu k�nnen. Eine formaljuristische Abh�ngigkeit gab es wohl eher nicht.
B�rger einer mecklenburgischen Stadt konnte m.W. jeder werden, der
(1.) ehrlicher (und ehelicher) Abstammung war,
(2.) Haus- und Grundbesitz in der betreffenden Stadt erworben hatte,
(3.) seine Existenz aus einem sgn. b�rgerlichen Nahrstand bezog
(also Handwerker oder Kaufmann war),
(4.) bereit war, den B�rgereid zu leisten und damit verbundere
Rechte und Pflichten zu akzeptieren, und
(5.) willens und in der Lage war, das daf�r erforderliche (B�rger-)
Geld zu entrichten.
B�rgers�hnen war der Zugang zur B�rgereigenschaft gew�hnlich erleichtert.
Beste Gr��e, Peter Starsy
----- B e z u g: Empfangene Nachricht -----
Hallo Peter,
dann ist es zumindest wahrscheinlich, dass jemand, der das Bürgerrecht in
einer Stadt erwarb, auch verheiratet war. Dass Haus- und Grundbesitz
Voraussetzung war ist mir neu. Neben Handwerkern und Kaufleuten gab es aber
auch Arbeitsmänner und Tagelöhner, die Bürger wurden, z.B. in Waren. Gerade
die Tagelöhner lebten ja oft am Rande des Existenzminimums.
Hintergrund meiner Anfrage:
Ein Hans Gerdes wird 1731 Bürger in Neukalen. Er zahlt 4 Gulden Bürgergeld.
Ich glaube, das war sehr viel. Das Bürgergeld war oft gestaffelt und Reiche
zahlten mehr als Ärmere. Die Bürgersöhne mussten tatsächlich weniger
bezahlen.
Frage ist nun, ob man jetzt daraus schließen kann, dass Hans Gerdes von
außerhalb kam, weil er 4 Gulden bezahlen musste.
Vielen Dank für Deinen Kommentar
Bernd
Hallo Bernd,
ich kenne die Verh�ltnisse in Mecklenburg nicht so gut, aber auch dort wird es eine gesetzliche Grundlage gegeben haben. In Hamburg regelt die Verordnung zum Erwerb des B�rgerrechtes genau, wer unter welchen Umst�nden B�rger werden konnte und was daf�r bezahlt werden musste. Und es war eigentlich umgekehrt, wer Besitz erwerben, Handel treiben, sich niederlassen wollte, musste B�rger werden. Und f�r die Anmeldung zur Heirat musste man in der Regel auch B�rger sein bzw. mindestens Schutzverwandter. Auf diese Art und Weise sollte verhindert werden, dass Arme nach Hamburg str�mten und sich vermehrten und dann der Hamburger Armenpflege zur Last fallen k�nnten.
Das B�rgergeld war nicht nach Arm und Reich gestaffelt, sondern nach beanspruchten Rechten (Bankkonto, Zollhandel etc.), B�rgers�hne zahlten die H�lfte. F�r Ausw�rtige war es ebenfalls teurer, sie brauchten au�erdem B�rgen und mussten nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten. Das B�rgerrecht wurde also als Steuerungsinstrument f�r die Ansiedlungspolitik genutzt.
Viele Gr��e
Sabine
Guten Tag an die Runde..
ein kleiner Beitrag zum B�rgerrecht..
B�rger konnte nur werden
1 wer Einheimischer war, also in der betreffenden Stadt geboren war..
2 Ein Bewerber mu�te Haus- und Grundbesitz nachweisen bezw erworben haben.
Es gibt in den Lehnb�chern gen�gend Eintr�ge die auf einen Hauskauf
hinweisen, wenn es hei�t kann B�rger werden wenn......
3 Ein �hnl. bezw damit zusammenh�ngende Situation ist, wenn ein
Handwerksgeselle der keinen Grundbesitz hatte B�rger werden wollte. Oft
hatte er nicht das Geld um das Grundst�ck zu kaufen. Es gab aber noch die
M�glichkeit in einen Handwerksbetrieb "einzuheiraten". Das bedeutet, da�
eine Witwe einen Handwerksbetrieb ererbt hatte diesen aber nicht f�hren
durfte (Ausnahmen gab es gelegentlich, wenn die Witwe verm�gend war)
Dann heiratete ein junger Handwerksgesell eine �ltere, manchmal wesentlich
�ltere Frau die des Gewerbe ererbt hatte.
Die Voraussetzungen waren seinerzeit geschaffen um soziale Mi�st�nde nicht
gro� aufkommen zu lassen. Grunderwerb, Zunftzwang ,Anzahl der
Gewerbetreibenden pro Beruf..
sind Begriffe dazu..
Vielleicht konnte ich etwas helfen..
Helmut Wolter-Baek
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo Herr Wolter,
Bürger konnte nur werden
1 wer Einheimischer war, also in der betreffenden Stadt geboren war..
Das würde aber bedeuten, dass kein Fremder zuziehen konnte! Das kann doch
nicht sein.
2 Ein Bewerber mußte Haus- und Grundbesitz nachweisen bezw erworben haben.
Es gab also kein Erwerb der Bürgerrechte ohne Haus- und Grundbesitz?
Punkt drei kann ich mir gut vorstellen.
Danke für den Beitrag.
Bernd (Görtz)
Hallo Sabine,
vielen Dank.
Wenn man Bürger in Hamburg werden wollte, musste man also verheiratet sein.
Offensichtlich war das eine Ausnahme, die z.B. in Mecklenburg nicht galt.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich daraus schließen kann, dass ein
Hans Gerdes, der 1731 in Neukalen die Bürgerrechte für 4 Gulden erwarb,
1. verheiratet war
2. ein Hausbesitz in Neukalen nachweisen musste
3. wegen der Höhe des Bürgergeldes von außerhalb kam.
Beste Grüße
Bernd
Hallo Bernd,
umgekehrt, wer heiraten wollte, musste B�rger/Schutzverwandter werden.
Hier noch ein ausf�hrliches Werk zum B�rgerrecht zum St�bern:
http://books.google.de/books?id=85NDAAAAcAAJ&pg=PA99&lpg=PA99&dq=Bürgerrecht+Mecklenburg+Stadt&source=bl&ots=hq8RZ_MW4e&sig=Mc4N1dr41LgM4HLZxbpsbsP-ck0&hl=de&sa=X&ei=WlLRUbm8LcbAtAbVm4DQAg&ved=0CC8Q6AEwAA#v=onepage&q=Bürgerrecht%20Mecklenburg%20Stadt&f=false
Viele Gr��e
Sabine
Hallo Herr G�rtz,
da habe ich mich nach gut ausgedr�ckt.. Nat�rlich konnte eine Person
zuziehen.. aber vor der Aufnahme in die B�rgerliste waren eben Grunderwerb
notwendig, oder eben die Heirat mit einer Handwerkerwitwe..Es ist nat�rlich
zu unterschieden zwischen den Einwohnern -- die zur Miete wohnten und
abgesehen von einem Garten oder Weinberg, kein anderes Hausgrundst�ck
besa�en..
In den Lehnb�chern und den dazu geh�rigen Lehnprotokollen hei�t es oft als
Beispiel . Der B�cker Johann Andreas Fischer, Meister und B�rger hat heute
....
........ Es wurde genau unterschieden zwischen dem Beruf.... hier also
B�cker.., der Stellung also "Meister" und B�rgersein...
Bei Nichtb�rgern, also den Einwohnern hie� es " Der Johann Pfister,
Tagel�hner, hat heute .....
Ich hoffe ich konnte etwas zur Kl�rung beitragen.
Ihr
Helmut Wolter-Baek
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo Sabine,
ich habe den Eindruck, dass die Regeln zur Aufnahme in das Bürgertum von
Stadt zu Stadt unterschiedlich waren. Offensichtlich hat sich jede Stadt
ihre eigenen Gesetze hierzu gegeben. Ob diese Bürgerregeln z.B. für ganz
Mecklenburg einheitlich waren ist mir auch nicht klar. Dass sie zwischen
Hansestadt Hamburg und anderen Ländern wie Preußen unterschiedlich sein
konnten ist ja stark zu vermuten, denn sicherlich hatte jeder Staat seine
Gesetze.
Beste Grüße
Bernd