Bürgerrecht in Wiedenbrück

Hallo Maike,

natürlich konnten auch Menschen in Wiedenbrück wohnen, die dort nicht Bürger waren. Dies trifft z.B. auf die Eigenbehörigen der verschiedenen Grundherren zu, die als Knechte oder Mägde in der Stadt lebten und arbeiteten. Aber auch der Verwalter der Wiedenbrücker Güter des Klosters Marienfeld, der sog. "Mönchmeier" war eigenbehörig und - obwohl er ein großes Haus in Wiedenbrück bewohnte - kein Bürger. Um Bürger zu werden musste man mindestens freier Geburt sein (oder einen Freibrief des Grundherren vorweisen). "Von ehelicher Abstammung" war anscheinend in Wiedenbrück kein Kriterium.

Beste Grüße

Christian (Loefke)