Bürgerrecht in Lübeck

Hallo Liste !

Wer kann mir bei folg. Problem helfen ?
Ich habe im Trauregister Lübeck St. Marien folg. Eintrag gefunden:
Jahrgang 04.02.1667 Jochim ROBIN mit Metge MEIMERSTORP. Er wird als FREMDER
tituliert.
Nachdem ich in Lübeck nachgefragt hatte, wurde mir gesagt, daß er nicht als
Bürger erfaßt war
und auch keinen Antrag gestellt hatte. Heißt das etwa auch gleichzeitig,
das er nicht in Lübeck
geboren wurde ? Ich meine, daß man bei Geburt automatisch das Bürgerrecht
erhält, oder ?
Problem ist auch, das im Traueintrag kein Herkunftsort, keine Eltern, Paten
oder sonstiges aufgeführt
wurde, was mir hinsichtlich seiner Herkunft weiterhelfen würde.
Wer kann mir helfen oder einen Tipp geben ?

Mit freundlichen Grüßen

Sven ( Rubien )

Hallo Sven!

Die B�rgerschaft bekam der Einzelne nicht automatisch mit der Geburt.
Sie wurde erst auf Antrag erteilt und kostete auch Geld.
Gestellt werden mu�te sie entweder bei Vollj�hrigkeit oder bei Heirat - war
von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Warum Dein Jochim ROBIN zwar im Trauregister eingetragen ist, aber keinen
Antrag auf B�rgerschaft gestellt hat, liegt vielleicht daran, da� er nur in
L�beck heiratete und dann seine Braut an seinen Wohnort mitnahm. daf�r
spricht auch die Titulierung als "Fremder", also nicht in L�beck geborener.

Viele Gr��e

Martin
www.arendi.de