Bürgerrecht in Hamburg 18.Jahrhdrt

Liebe Listenmitglieder,
kann mir jemand sagen, warum mein Vorfahr Joh. Diedrich Blohm bei seiner
Einbürgerung in Hamburg am 20.5.1796 nur eine „Gebühr“ von 20 (was?
Welche Währung?) bezahlt hat? Bürge war Jürgen Paul von Spreckelsen.
Mein Vorfahr war von Beruf Quartiersmann.
Vielen Dank für die Hilfe und Gruß aus dem sehr novembrigen Wuppertal I.
von Eynern

Liebe Listenmitglieder,
kann mir jemand sagen, warum mein Vorfahr Joh. Diedrich Blohm bei seiner
Einb�rgerung in Hamburg am 20.5.1796 nur eine �Geb�hr� von 20 (was?
Welche W�hrung?) bezahlt hat? B�rge war J�rgen Paul von Spreckelsen.
Mein Vorfahr war von Beruf Quartiersmann.
Vielen Dank f�r die Hilfe und Gru� aus dem sehr novembrigen Wuppertal I.
von Eynern

Hallo Frau von Eynern,

Ihr Vorfahr zahlte seinerzeit 20 Mark f�r den Erwerb des B�rgerrechtes zu
Hamburg, da er als Quartiersmann vermutlich unter die
Kleingewerbetreibenden fiel.

Die zumindest seit Beginn des 17. Jahrhunderts geltenden "Geb�hrens�tze
B�rgerrecht" waren wie folgt:

Gro�h�ndler.................................................... 50 Mark
Kleingewerbetreibende..................................... 20 Mark
Herren- und B�rgerkinder der Stadt Hamburg..... 10 Mark

Nichtlutheraner und Adelige konnten das B�rgerrecht der Stadt Hamburg zu
jener Zeit grunds�tzlich nicht erwerben.

Na�kalte Novembergr��e aus der Freien und Hansestadt Hamburg,

Gisela (Peters)