Bürgereid?

Liebe Listenmitglieder,

ich habe hier das Problem, dass einer vor der Heirat 8 Jahre in der
Fremde war, weswegen er das jur. libert. ablegen musste.

Was ist das jur. libert.?
Beides ist abgek�rzt.
Bei jur. komme ich auf juris = Recht
und bei libert. auf irgend eine Form der libertas = Freiheit

Ich denke, es handelt sich um einen irgendwie gearteten Eid, dass er in
der Fremde "sauber" geblieben ist?

Wei� jemand mehr?

Wie soll ich das beschreiben?

Herzlichen Dank
Andreas Sichelstiel

An Herrn Sichelstiel,

eine Erkl�rung ist

juramentum = Erkl�rung

liber, libera = ledig , lediger, ledige,

Er gibt die Erkl�rung ab, da� er ledig ist....

Diese Erkl�rung war notwendig da immer die Gefahr bestand da� Er, der
Br�utigam eine Doppelehe eingehen, also in Bigamie leben, w�rde.
Quelle Laterculus NotarumM Karl, F. Demant, Interpretitationshilfen f�r
fr�hneuzeitliche Archivalien.
Marburg 1986, 4. Auflage.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Bigamie: was damals mehrfach vorgekommen ist.. Beispiele gibt es genug .

Helmut Wolter