Liebe Listenmitglieder,
ich habe hier das Problem, dass einer vor der Heirat 8 Jahre in der
Fremde war, weswegen er das jur. libert. ablegen musste.
Was ist das jur. libert.?
Beides ist abgek�rzt.
Bei jur. komme ich auf juris = Recht
und bei libert. auf irgend eine Form der libertas = Freiheit
Ich denke, es handelt sich um einen irgendwie gearteten Eid, dass er in
der Fremde "sauber" geblieben ist?
Wei� jemand mehr?
Wie soll ich das beschreiben?
Herzlichen Dank
Andreas Sichelstiel
An Herrn Sichelstiel,
eine Erkl�rung ist
juramentum = Erkl�rung
liber, libera = ledig , lediger, ledige,
Er gibt die Erkl�rung ab, da� er ledig ist....
Diese Erkl�rung war notwendig da immer die Gefahr bestand da� Er, der
Br�utigam eine Doppelehe eingehen, also in Bigamie leben, w�rde.
Quelle Laterculus NotarumM Karl, F. Demant, Interpretitationshilfen f�r
fr�hneuzeitliche Archivalien.
Marburg 1986, 4. Auflage.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Bigamie: was damals mehrfach vorgekommen ist.. Beispiele gibt es genug .
Helmut Wolter