Hallo Ulli,
zu den Merseburger Bürgerbüchern. Sie liegen im Historischen Stadtarchiv Merseburg und können dort
eingesehen werden. online- Recherche scheidet aus. Nur schriftl. Anfrage an das Stadtarchiv möglich.
Ggf. wären parallel auch die Ratsrechungen zu überprüfen, weil dort die Einnahmen des bei der
Bürgerrechtsaufnahme fällig werdenden Bürgergeldes erfasst wurden.
Aus den Ratsrechnungen gehen insbeondere bei Stadtfremden (also Zugezogenen) i.d.R. die Herkunftsorte
hervor, wenn diese im Bürgerbuch ungenannt bleiben.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass nur etwa ein Drittel der Einwohnerschaft in den (früh)neuzeitlichen
Städten auch wirklich das Bürgerrecht inne hatte (Voraussetzung war Grund- bzw. Hausbesitz innerhalb der
Stadt).
Bürgersöhne erhielten fast stets das Bügerrecht, jedoch wurde auch dieses förmlich erworben und nicht
automatisch verliehen.
Neubürger hatten entweder einen entspr. Kapitalnachweis zu erbringen, um ein Haus kaufen zu können
oder sie erwarben das Bürgerrecht durch Heirat.
D.h. Zuwanderungen gehen i.d.R. aus dem Bürgerbuch hervor, wenn die Zugezogenen tatsächlich das Bürgerrecht
erwarben. Abwanderungen sind aus dem Bürgerbuch nicht ersichtlich.
Dessen ungeachtet wurden andere Gebühren bei Zu- und Wegzügen fällig, auch für die Einwohner, die nicht
Bürger waren (Abzugs- und Einzugsgelder).
Recherchiert man zu Handwerkern kommen darüber hinaus jedoch noch andere zu berücksichtigende Quellen in
Betracht. Bilateral dazu bei Interesse ggf. noch mehr.
Bezüglich Merseburg ist zu beachten, dass bis 1807 vier stadtrechtlich eigenständige Stadtgemeinden
existierten:
(1) Merseburg (die eigtl. Stadt bzw. Altstadt mit St. Maximi)
(2) die Domgemeinde bzw. Domfreiheit (1*)(stadtrechtlich eigenständig)
(3) die Neustadt (2*) (stadtrechtlich ebenso selbständig) und
(4) die Vorstadt Altenburg
Erst i.J. 1832 wurden die Vorstädte Altenburg und Neumarkt mit dem Dombezirk und der inneren Stadt (die eigtl. Stadt Merseburg) endgültig zusammengeschlossen.
Tatsächlich erstreckte sich das eigtl. Merseburger Bürgerrecht nur auf die Altstadt Merseburg, allerdings konnten auch Bewohner der Altenburg und der Domfreiheit Bürger werden.
Der Neumarkt war eine eigene (d.h. stadtrechtlich selbständige Stadt) Neustadt, ob hierfür Bürgerbücher existieren, kann ich nicht zu sagen. M.W. aber nicht.
Über die genauen Umstände der Bürgerrechtsaufnahme informiert Richard Günzel in seinem Aufsatz
--> Die Neubürger der Stadt Merseburg von 1507-1524, in: Familie und Volk. Zeitschrift für Genealogie und Bevölkerungsgeschichte H. 5 (1956), S. 57-60, 151-153, 184-188 u. H. 6 (1957), S. 267-274.
Die Laufzeit (Beginn) Bürgerbuch Merseburg muss ich noch einmal nachsehen. Info folgt nach.
Oder Du wendest Dich geich direkt an das Stadtarchiv.
Kontaktdaten Merseburg betreff. s.u.
1* Schloss- und Domkirche
2* St. Thomae mit Lössen
Viele Grüße aus Ilsede/ Niedersachsen, Thomas (Engelhardt)
Historisches Stadtarchiv Merseburg
König-Heinrich-Straße 20
Tel.: 03461-289410
Stadtarchiv@bibliothek-merseburg.de
Domstiftsarchiv und -bibliothek Merseburg
Domplatz 7
06217 Merseburg
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