Bürger und Einwohner eines Ortes

Liebe Pfalzliste,

wer kann mich aufklären:

Im kath. KB Edesheim steht oft zu den männlichen Personen als Zusatz, oft und auch oft, wenn kein Beruf angegeben ist:

"civis et incola".

Für mich bedeutet das, die Person war ein Bürger und Einwohner dieses Ortes.

Worin besteht hier der Sinn ? Gab es auch nur ein incola, also ohne Bürgerrechte ? Wenn ja, wer bekam die Bürgerrechte eines Ortes und welche Voraussetzungen bedurfte das ?

Danke und Gruß
Fritz (Schulz)

Hallo Fritz,

im Evangelischen KB Dörrenbach gibt es auch "Bürgerliche Einwohner" was
ja auch die Frage aufwirft, ob es auch "nicht bürgerliche Einwohner"
gibt.
Ich bin gespannt, wie sich das klärt.

Schöne Grüße
Ilse

Hallo Fritz,

Die Bezeichnung Bürger und Einwohner hebt hervor das der Betreffende das Bürgerrecht besitzt und auch im Ort wohnt.

LG Uwe Roeder

UR