Liebe Pfalzliste,
wer kann mich aufklären:
Im kath. KB Edesheim steht oft zu den männlichen Personen als Zusatz, oft und auch oft, wenn kein Beruf angegeben ist:
"civis et incola".
Für mich bedeutet das, die Person war ein Bürger und Einwohner dieses Ortes.
Worin besteht hier der Sinn ? Gab es auch nur ein incola, also ohne Bürgerrechte ? Wenn ja, wer bekam die Bürgerrechte eines Ortes und welche Voraussetzungen bedurfte das ?
Danke und Gruß
Fritz (Schulz)