Guten Tag allen Listenteilnehmern,
in verschiedenen Listen habe ich als Beispiel folgende Eintr�ge entdeckt:
B�rger und Schuhmachermeister oder auch Gro�b�rger und Malzbrauer.
Als was mu� ich B�rger und Gro�b�rger verstehen. Sind das etwa verliehene
Titel und wof�r?
Danke f�r Eure Hilfe.
Sch�nes Wochenende.
Wolfgang aus Braunschweig
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Ich suche nach folgenden Namen:/I am searching for following names:
Buchhorn, Boll(in), Grossler, Grzyb, Jung, Koshin, Kossin, Neumann,
Nitsch, Orlowski, Pille, Pohl, Siebert.
betr.
B>rger und Schuhmachermeister oder auch Gro_b|rger und Malzbrauer.
Adalbert Goertz responds >>>>>>>>>>>>
Ich wu:rde mal annehmen, dass ein Grossbu:rger begu:tert ist, ein
Bu:rger nicht unbedingt.
Der Title ist nicht verliehen, sondern ist a:hnlich dem Gebrauch der
"Titel" Hausbesitzer, Rittgergutsbesitzer, Grossbauer usw.
Das Bürgerrecht hatte für die Bewohner der Städte, die in Altpreussen
ihre volle Selbstverwaltung nach dem "köllmischen Recht" zugestanden
bekommen hatten, entscheidende Bedeutung.
Die städtische Ständeordnung kannte vier "Stände": Rat, Gericht,
Großbürger und Kleinbürger. Das Bürgerrecht musste erworben werden,
hierzu musste ein Bürgereid geleistet und ein Bürgergeld gezahlt werden.
Häufig entfiel aber auch das Bürgergeld bei einheimischen Bürgerssöhnen.
Das Bürgerrecht konnten in der Regel nur Männer erhalten, Frauen in den
meisten Fällen nur dann, wenn sie als Witwe sich das Recht erwarben, das
Gewerbe des verstorbenen Mannes weiterzuführen, oder wenn unverheiratete
Töchter nach dem Tode des Vaters die einzigen waren, die das Geschäft
des Vaters übernehmen konnten. Erbten Frauen Grundbesitz in der Stadt,
so konnten sie ebenfalls das Bürgerrecht erhalten - ihre Männer
brauchten dann nicht Bürger zu sein.
Bürger konnte nur werden, wer "ehrlicher" Geburt war und ein Gewerbe
selbständig ausüben durfte oder Grundbesitz hatte. Anhängig
Beschäftigten war das Bürgerrecht verwehrt.
Groß- und Kleinbürger hatten bei gleichen Pflichten unterschiedliche
Rechte; mit der Zeit wurden die Grenzen aber immer mehr fließend. Der
entscheidende Unterschied war und blieb, dass Kleinbürger nur das
verkaufen durften, was sie selbst produzierten, Großbürger dagegen das
in anderen Städten oder im Ausland hergestellte. Somit kamen die
Kleinbürger aus der Handwerkerschaft, die Großbürger waren die Kaufleute
und die Mälzenbräuer.
Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Münsterland
Hans-Christoph Surkau
Hallo Wolfgang,
Sonderschrift Nr. 18 des Vereins f�r Familienforschung Ost- und Westpreu�en (VFFOW)
"Was waren unsere Vorfahren?"
Amts- Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreu�en sagt zu GRO�B�RGER
folgendes:
Gro�b�rger waren in K�nigsberg die Zunftmitglieder der Kaufleute und M�lzenbr�uer, in der Altstadt und im Kneiphof hatten die Kaufleute den Vorrang, im L�benicht nahmen die M�lzenbr�uer die erste Stelle ein. Die Gro�b�rger allein hatten das Recht, Braunahrung zu treiben und st�ndig untereinander und mit Fremden jeder Nation zu handeln. - Die vier st�dtischen "St�nde" waren : Rat, Gericht, Gro�b�rger und Kleinb�rger.
Zu M�LZBR�UER:
Gro�b�rger, die ein Haus mit Brauereigerechtigkeit besitzen, viele von ihnen haben daneben einen Beruf, z.B.: Kalkulatoren, Postsekret�re, Jusitzkommissare, Aktuare, Kammerkondukteure usw. Der M�lzenbr�uer durfte sein Bier vor 1806 nicht unmittelbar an das Publikum verkaufen, den Zwischenhandel hatten die Biersch�nker, je 2 wurden jedem M�lzenbr�uer vom Braukollegium zugewiesen
Liebe Gr��e
Ellen
Wolfgang Buchhorn schrieb: