Breslau, 1928/29: Deutung von Registernummer auf Geburtsurkunde und Frage zu BGB § 1703, Abs. 2

Liebe Mitforschende,

wer kann weiterhelfen bzw. hat eine Idee?

Auf der Geburtsurkunde meiner Gro�mutter, *1925 in Breslau, ist (oben mittig) eine Randnotitz/Registernummer vermerkt, die ich bisher als Nov28/944 gedeutet habe. Unter diesem Link ist ein Scan/Ausschnitt dazu einzusehen:
http://www.imgbox.de/users/public/images/PDOgpXxw0L.jpg

Lt. weiterer Randnotiz auf selbiger Urkunde wurde meiner Gro�mutter im M�rz 1929 ihr sp�terer FN "erteilt" (bis dahin der FN der Mutter; *1906 in Breslau), unter Bezug auf BGB � 1703, Abs. 2. In diesem Zusammenhang lag f�r mich die Vermutung nahe, dass sich die erstgenannte Registernummer auf die Heirat der Mutter meiner Gro�mutter bezieht und im weiteren Verlauf der FN auf das Kind/meine Gro�mutter �bertragen wurde.

Dazu meine Fragen:

1. Was besagte BGB � 1703, Abs. 2? Kann das Prozedere grunds�tzlich so abgelaufen sein?

2. In welchem Zusammenhang k�nnte die oben genannte (siehe Link) Registernummer sonst stehen??? Ich habe 'versucht' unter Angabe dieser die Heiratsurkunde meiner Urgro�eltern in Wroclaw anzufordern, da mir der Heiratstag nicht bekannt ist. Leider ohne Erfolg: ohne genaue Angaben zum Zeitpunkt kann keine Ermittlung erfolgen...

Vielen Dank!

Sven Heilmann

Hallo Sven,

könnte diese Notiz nicht auch
    Na 28.4.44 heißen?
Vielleicht gibt dies in Deinem Zusammenhang einen Sinn?

Viele Grüße
Wolfgang Kucharz