Liebe Mitforschende,
wer kann weiterhelfen bzw. hat eine Idee?
Auf der Geburtsurkunde meiner Gro�mutter, *1925 in Breslau, ist (oben mittig) eine Randnotitz/Registernummer vermerkt, die ich bisher als Nov28/944 gedeutet habe. Unter diesem Link ist ein Scan/Ausschnitt dazu einzusehen:
http://www.imgbox.de/users/public/images/PDOgpXxw0L.jpg
Lt. weiterer Randnotiz auf selbiger Urkunde wurde meiner Gro�mutter im M�rz 1929 ihr sp�terer FN "erteilt" (bis dahin der FN der Mutter; *1906 in Breslau), unter Bezug auf BGB � 1703, Abs. 2. In diesem Zusammenhang lag f�r mich die Vermutung nahe, dass sich die erstgenannte Registernummer auf die Heirat der Mutter meiner Gro�mutter bezieht und im weiteren Verlauf der FN auf das Kind/meine Gro�mutter �bertragen wurde.
Dazu meine Fragen:
1. Was besagte BGB � 1703, Abs. 2? Kann das Prozedere grunds�tzlich so abgelaufen sein?
2. In welchem Zusammenhang k�nnte die oben genannte (siehe Link) Registernummer sonst stehen??? Ich habe 'versucht' unter Angabe dieser die Heiratsurkunde meiner Urgro�eltern in Wroclaw anzufordern, da mir der Heiratstag nicht bekannt ist. Leider ohne Erfolg: ohne genaue Angaben zum Zeitpunkt kann keine Ermittlung erfolgen...
Vielen Dank!
Sven Heilmann