Blutsverwandtschaft RIEDEL und FLEISCHER in DEUTSCH RASSELWITZ

Liebe Mitleser,

wer kann mir weiterhelfen?

Bei meinen Forschungen in den Kirchenb�chern von DEUTSCH RASSELWITZ
bin ich auf folgende Eintragung gesto�en:

Mit F�rst=Bisch�flicher Dispensation.
Verm�ge der erhaltenen F�rst=Bisch�fl. Consistoriat=Amts=Dispensation da
dato Dohm BRESLAU den 3ten November 1799. Nro. 118. �ber die dazwischen
obwaltende Bluts=Verwandtschafts=Hinderni� im dritten gleichliegenden Grade,
ist der Ehrbare Junggesell Joseph RIEDEL des Bauers Hanns RIEDELs ehl. Sohn,
mit seiner Jungfer Braut Anna Maria des verstorbenen H�u�lers Thomas
FLEISCHERs ehl. hinterla�ene Tochter, nach gew�hnlicher dreymaliger
Aufbietung und befolgter anderweitiger Pflichten durch dasigen Herrn Capelan
Joseph KAISIG den 25ten November an: Cur: in Gegenwart deren hierzu
erbetenen Zeugen Franz TRIEBLER G�rtner und Anton STOEBER Bittner
�ffentlich verm�hlet und copulirt worden.

Meine Fragen:

1. Wer kann n�heres zum Thema Ehehindernis bei Blutsverwandtschaft
mitteilen?

2. Wer kann zu den Vorfahren der o. g. Personen Hinweise geben?

Meine bisherigen Ergebnisse hierzu (alles in DEUTSCH RASSELWITZ):

Der Vater von Joseph RIEDEL (*15.03.1776) wurde als Joannes RIEDEL am
14.05.1733 getauft als Sohn von Tobias RIEDEL (~24.09.1705) und seiner
Ehefrau Catharina, deren Herkunft bisher unbekannt ist.
Joannes (Han�) RIEDEL wurde am 02.12.1755 mit Rosina WOTKIN getraut.
Diese war am 06.02.1735 als Tochter des Freibauern Peter WOTKE und
seiner Ehefrau Rosina getauft worden, zu der weitere Hinweise fehlen.

Anna Maria FLEISCHER wurde am 14.05.1781 geboren als Tochter von
Thomas FLEISCHER und seiner Ehefrau Catharina.

Leider (f�r sp�tere Nachforschungen) ist in DEUTSCH RASSELWITZ der
Name Fleischer ausgesprochen h�ufig und die Vorliebe f�r wenige und dann
nat�rlich h�ufig auftretende Vornamen erschwert die Unterscheidbarkeit
weiter.
So gab es gleichzeitig zwei Elternpaare Thomas und Catharina FLEISCHER,
die an den jeweils gleichlautenden Paten gut zu trennen, aber von mir leider
nicht besser zuzuordnen sind.

1. Thomas FLEISCHER, am 01.01.1733 getauft als Sohn von Peter Fl. und
seiner Ehefrau Ester, zu der ebenfalls weitere Daten fehlen.

2. Thomas FLEISCHER, am 21.12.1738 getauft als Sohn von Johannes
Fl. und seiner Ehefrau Anna (ST�BER, oo 08.11.1734).

Der Eintrag im Trauungsbuch DEUTSCH RASSELWITZ:
"Den 28ten Aug. 1774 Ist in obbenentem Dorffe der ledige Thomas Fleischer
mit der ledigen Chatarina Krohin Getrauet worden. Der Br�utigam war 29
Jahr, die Braut 27"
gibt leider keinen Hinweis auf die Eltern des Brautpaares und bezieht sich
aufgrund der Geburtenfolge und der Paten offenbar nicht auf das Elternpaar
von Anna Maria.

Vielleicht hat jemand schon diesen Personenkreis in seiner Ahnenliste. Ich
bin f�r jeden weiteren Hinweis dankbar!

Herzliche Gr��e aus K�then

Gunther

Liebe Mitleser,

1. Wer kann n�heres zum Thema Ehehindernis bei Blutsverwandtschaft
mitteilen?

Herzliche Gr��e aus K�then

Gunther
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Lieber Herr Dr. Clausen,

ich darf dazu einen Abschnitt aus meinem Buch, Kapitel 17, zitieren:

Dispense waren eine weitere Quelle p�pstlicher Eink�nfte. Extrem

strenge und sogar unm�gliche Gesetze wurden verabschiedet, so da� die
Kirche am Verkauf von Dispensen reich werden konnte. Vor allem die Ehe
bot sich ihnen dabei an als eine reiche Einkommensquelle. Es wurden
Blutsbande zwischen Paaren festgestellt, die nie getr�umt h�tten, sie
w�ren miteinander verwandt. Dispense f�r Blutsverwandtschaft bei Hei-
raten brachten dem Papst damals j�hrlich eine Million Goldflorin ein.
<<<

Bei den Dispensen geht es letztlich nur ums Geld. Die evangelische
Kirche kennt so etwas nicht. Kirchliche Dienste d�rfen nie von einer
Geb�hr abh�ngig sein, denn Jesus hat schon gesagt: Umsonst habt ihr's
empfangen, umsonst gebt es auch. (Matth�us 10, 8).

Hier dann auch noch die amtliche Begr�ndung der katholischen Kirche:
Gesetze gelten grunds�tzlich allgemein und sind abstrakt formuliert;
deshalb k�nnen sie die konkrete Lebenswirklichkeit nicht immer hin-
reichend ber�cksichtigen. Einer sich hieraus ergebenden H�rte versucht
die Dispens abzuhelfen. Insbesondere in der kanonischen Rechtsordung
spielt Dispens eine gro�e Rolle und bezeichnet die Aufhebung der Ver-
pflichtungskraft eines (rein kirchlichen) Gesetzes, die f�r den Ein-
zelfall von der zust�ndigen Autorit�t gew�hrt wird (f�r die kath.
Kirche s. c. 85 Codex Iuris Canonici [CIC]); das Gesetz selbst jedoch
bleibt bestehen. In der kath. Kirche kann aus dem Papst auch der Di�-
zesanbischof voll allgemeinen und partikularen Gesetzen dispensieren,
sofern dies zum geistlichen Wohl der Gl�ubigen beitr�gt; als Beispiel
hierf�r kann die Dispens von der kirchlichen Eheschlie�ungsform bei der
religions- und bekenntnisverschiedenen Ehe angegeben werden (vgl. cc.
1127, 1129 CIC). Die Dispens von bestehenden Gesetzen ist dem Aposto-
lischen Stuhl vorbehalten (c. 87 CIC); dies gilt z.B. f�r die Befreiung
von der Z�libatsverpflichtung. F�r jede Dispenserteilung mu� ein ge-
rechter und vern�nftiger Grund gegeben sein (c. 90 � 1 CIC), weil durch
die Dispens das dem Gemeinwohl dienende Gesetz zugunsten eines einzelnen
durchbrochen wird.
Obwohl Dispensen ihren guten Sinn haben k�nnen, d�rfen Gefahr und Mi�-
brauch einer ausufernden Dispenspraxis nicht �bersehen werden. Vor allem
d�rfen sie nicht zum Herrschaftsinstrument der Dispensierenden werden.
In jedem Fall sollten Dispensen nur in begr�ndeten Ausnahmef�llen ge-
geben werden. Am Recht der Dispens wird das kath. Kirchenverst�ndnis
und das Rechtsverst�ndnis des kanonischen Rechts besonders deutlich,
w�hrend es im evangelischen Kirchenrecht keine Bedeutung hat.
Quelle: W�rterbuch des Christentums, G�tersloher Verlagshaus, 1988,
ISBN 3-572-00691-0

Mein Buch ist �brigens auf CD-ROM erh�ltlich, selbstverst�ndlich f�r
jeden kostenlos.

Ganz herzliche Gr��e aus Luxemburg

Gerd M�llenheim

Braut und Bräutigam haben einen gemeinsamen Urgroßvater/mutter

Eltern: 1- Grad
Großeltern 2-Grad
Urgroßeltern 3-Grad

Vor der Einführung des "neuen" katholischen Kirchenrechts galt
Blutsverwandschaft bis zum 4 Grad als Ehehindernis (heute 3 Grad)

"gleichliegend" heisst. Fuer beide ist es ein Urgroßelternteil oder
wahrscheinlicher Urgroßelternpaar bei "ungleichliegend" handelt es sich um
Neffe/Nichte Beziehung : i.e. die Urgroßeltern des einen Partners sind die
Großeltern des anderen Partners

Es kommt uebrigens auch darauf an (nicht in diesem Beispiel) wie oft die
Blutlinien in jeweils einer "Spitze" zusammen laufen (Wenn in einer
vorherigen Ehe eine Onkel/Nichte Ehe vorkommt und eine neue Onkel/Nichte Ehe
geplant ist , gibt es zwei Spitzen
Nämlich die Spitze bei dieser Ehe UND die Spitze beide der vorhergehender
Ehe

Daneben gibt es auch noch die Schwaegerschaft (Stiefgeschwister,
Geschwister des Ehepartners und deren Kinder ).........

Ernst

PS:
Die Ermittlung der Verwandtshaftsgrade ist eine wundervolle Methode um sich
........die Finger UND Arme zu brechen!

Vielen Dank allen, die mir auf meine Anfrage so prompt
und ausf�hrlich geantwortet haben. Zumindest kann ich die
Problematik jetzt besser verstehen.
Ich hoffe, da� ich auch noch bei der Suche nach den
beteiligten Personen erfolgreich bin.

Herzliche Gr��e aus K�then