ich habe hier zwei standesamtliche Einträge zu einem Fall der nachträglichen Anerkennung eines unehelichen Kindes. Die betreffenden Einträge – also die Anerkennung in der Geburtsurkunde des früheren „Bastards“ sowie in der Eheurkunde der Eltern – wurden am selben Tag (der standesamtlichen Eheschließung) vorgenommen.
Beide Einträge sind jedoch korrigiert bzw. überschrieben worden. Mich interessiert nun, was überschrieben wurde. Leider komme ich da mit eigener Deutung nicht weiter.
Hier ist der Eintrag aus der Heiratsurkunde mit dem finalen Text:
Eheschließung mit der Maria XXX das nebenbezeichte Kind als das seininge…??? anerkannt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Ah…noch was…habe hier Probleme die richtige Kategorie zu finden. Meine Anfrage ist jetzt unter „Westfalen“ gesetzt, was aber von wegen der eingeschränketen Sichtbarkeit unter den Nutzern nicht wirklich soooo sinnig ist. Bitte um Ratschlag, wie ich so eine Lesehilfe an die Allgemeinheit am besten stellen soll. Oder wäre eine neue Kategorie „Überregionale Lesehilfe“ vielleicht eine Lösung?
die Textstellen würde ich in beiden Fällen lesen als „… als das seinig(e) anerkennt.“
Auf der Heiratsurkunde ist das Wort hinter „seinig“ unkenntlich gemacht, auf der Geburtsurkunde ist es nicht so deutlich.
Ansonsten nichts wirklich „Besonderes“, das sind typische Formulierungen. Der Standesbeamte hat sich wohl einfach verschrieben. Leider willst Du ja keine näheren Angaben machen, so vermute ich mal, dass es sich um eine Heirat aus den 1920er Jahren handelt. Mit bisschen Glück existiert noch die Belegakte zur Heirat, dort wird man zu der Anerkennung sicherlich noch weitere Belege finden.
Hinsichtlich der Beischreibung könntest Du Dir noch die Urkunden aus dem Nebenregister/Nebenbuch ansehen; sehr wahrscheinlich wird es auf diesen Urkunden deutlicher geschrieben sein.
Die Geburt war im Jahre 1926 und die Eheschließung und Anerkennung im Jahre 1930. Liegst mit Deiner Schätzung also recht nah.
Ja, ich verrmute auch keine sachliche Änderung in der Korrektur. Bernhard wird von Franz anerkannt und das wurde hier vermerkt. Bin drüber gestolpert, dass eben zwei mal korrigiert werden musste. Der Standesbeamte war kein Neuling - er hatte beide Registereinträge in 1926 und 1930 vorgenommen. Wäre interessant gewesen, was da unkenntlicht gemacht worden ist.
die ursprüngliche Version, gleichfalls eine Standardformulierung, dürfte jeweils gelautet haben:
…als von ihm erzeugt anerkannt (*U) bzw …anerkenne (oo U)
Teile davon sind unter der Korrektur noch gut erkennbar, so zB das i und das r (h und z ließen sich super unter s und g verstecken) und natürlich das gesamte Ende von erzeugt:
*U:
von - ihm - erzeugt
das - sei – nige
oo U:
von - ihm - erzeugt
das - sei – nig[e]anerkenne
(daher zwischen seinige und anerkenne in dieser Version praktisch keine Lücke plus Dopplung des Wortes „anerkenne“)
Warum diese eher subtile Korrektur vonnöten war, kann ich nicht sagen… ist mir bisher in dieser Form auch noch nicht untergekommen.
Möglicherweise fand zu dieser Zeit eine Änderung der „Standardvorlage“ für Beischreibungen dieser Art statt und somit war quasi eine Aktualisierung nötig, weil der Standesbeamte aus Gewohnheit irrtümlich noch die ihm bisher geläufige Formulierung verwendet hatte? (so ähnlich wie die meisten Leute Anfang Januar ein paar Tage brauchen, bis sich in ihrem der aktuelle Jahrgang upgedatet hat… )
Kenne mich mit derlei Feinheiten des Standesamtsrechts absolut nicht aus, ist nur eine Vermutung, daß zu der Zeit die relativ konkrete Formulierung „erzeugt“ abgeändert worden sein könnte zu einer grundsätzlicheren Anerkennung der familiären Zugehörigkeit.
Vielen Lieben Dank auch Dir Vanessa, für die Mühen und das Infomaterial, welches ich mir zu Gemüte führen werde…beim Überfliegen des PDF habe ich schon gemerkt, dass ich hier gut was lernen kann.
Ja. Ich muss zugeben, dass ich beim stundenlangen Grübeln und Probieren auch beim Wort „erzeugt“ hängen geblieben bin. War aber nicht sicher.
Bin zwar schon jahrelang in der Ahnenforschung (bis dato hauptsächlich Erfassung u. Bearbeitung von Interviews/Lebenesgeschichten) unterwegs,habe aber wenig Erfahrung in Sachen alten Dokumenten und deren Transkription.
Zum anderen wollte ich mit meiner Vermutung keine Suggestion nahelegen.
Umso stolzer bin ich, dass jemand mit Expertise zum gleichen Ergebnis gekommen ist.
Danke auch für Deine Einschätzung/mögl. Erklärung…klingt plausibel!
bzgl Deiner Frage, wo man eine Bitte um Lesehilfe sonst noch posten könnte, wenn man keine Themen- oder Regionalgruppe nutzen möchte (was oftmals jedoch sehr sinnvoll ist, weil manche Textstellen sich im regionalen Kontext bzw mit fundiertem thematischem u/o regionalem knowhow wesentlich leichter erschließen):
Kategorie „Sonstiges“
Den Lesehilfe tag hast Du ja bereits entdeckt und verwendet, das ist dann schon eine recht gute Kombi.
Hier ist die Inga, die die Forschungshilfe geschrieben hat.
Streichungen und Änderungen durften nicht unleserlich gemacht werden. Das war gesetzlich in den meisten Bundesländern so vorgeschrieben. Löschungen und Änderungen wurden eigentlich darunter oder daneben geschrieben oder wenn der Platz nicht ausreichte, eine Allonge an das Register angeklebt.
Es gab Formulierungen, wie „ein Kind anerkennen“ oder „an Kindes statt annehmen“ oder auch dem Kind „den Namen geben“ (Nachnamen betreffend). Ein Kind anerkennen ist - von selbst erzeugt, das Zweite ist adoptiert (da kommt oft ein Notarvertrag dazu) oder nur so angenommen, ohne der Vater des Kindes zu sein und das Dritte erhält nur den Nachnamen, ohne adoptiert zu werden, ja, das geht auch heute noch mit Zustimmung beider Elternteile des minderjährigen Kindes.
Mir ist derzeit keine gesetzliche Formulierungsänderung bekannt.
Ich vermute, der Standesbeamte war einfach mal unkonzentriert. Es konnte aber auch eine Bürokraft bzw. Schreibkraft das Register ausfüllen, lediglich die Unterschrift musste vom Standesbeamten erfolgen. Bei Eheschließungen musste er / sie anwesend sein und die Trauung vollziehen.
Bitte, wenn es ein Originalregistereintrag ist, ist es ist keine „Urkunde“- Urkunden sind immer nur ein Auszug aus dem Register. Genauso wie ein Eintrag im Kirchenbuch ein Tauf-, Heirats- oder Sterbeeintrag ist und keine Urkunde! Es sind Taufscheine, Heiratsscheine oder Sterbescheine.
Teaser: Wer sich das Roland-Jahrbuch 2025 kauft, kann noch eine interessante Geschichte zum Standesamtswesen lesen. Es ist aber noch in Arbeit.
Vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Anmerkungen, Inga.
Zu Punkt 3: Da die Handschrift im ursprünglichen Geburtsregistereintrag von 1926 und im Heiratsregistereintrag von 1930 sehr ähnlich aussieht und beide vom selben Standesbeamten unterschrieben worden sind, gehe ich davon aus, dass er tatsächlich auch beide Einträge komplett selbst geschrieben hat. Natürlich bliebe noch die Möglichkeit, dass ein „Zuarbeiter“ in beiden Jahren die kompletten Einträge angefertigt und der Standesbeamte nur unterschrieben hat. Für mich wirkt das eher unwahrscheinlich – aber gut, gänzlich ausschließen lässt es sich wohl nicht, wenn so etwas häufiger praktiziert wurde.
Zu Punkt 4: Mir ist der Unterschied durchaus bewusst – und ja, leider mache ich immer wieder denselben Fehler in der Bezeichnung. Aber nicht nur ich: in meiner bisherigen Ahnenforscher-Laufbahn habe ich schon mehrfach eine (beglaubigte) Urkunde vom Standesamt erhalten, obwohl ich ausdrücklich eine Kopie des originalen Registereintrages angefordert hatte. Ich gelobe Besserung.
Zu Punkt 5: Ich schaue mal auf Euer Webseite rein, wenn es soweit ist.