Lieber Herr Heitmann,
habe Ihren Beitrag mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, da ich vor 70
Jahren in eben dasselbe Kirchenbuch eingetragen wurde. Habe mir deshalb den
angegebenen Link angesehen und muß zu "Reinshagen bey Satow" feststellen,
daß dies eindeutig nicht richtig ist, denn die Anzahl von Buchstaben bei
"Satow" ist nicht in Übereinstimmung mi den eindeutig feststellbaren sieben
Buchstaben zu bringen, ergo: "Gustrow".
Zu "convectorat" kann ich leider nichts beisteuern, würde aber die Spur in
Richtung Konvikt völlig ausschließen, weil es im damaligen pfarramtlichen
Verbund keinen Sinn macht.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Erhard Räth