Hallo Liste,
mein Vater hat ein großes Problem. Er wurde in Schlesien geboren und
während der Flucht ging seine Geburtsurkunde verloren. Er hat sich
später eine Negativbescheinigung der Geburtsurkunde ausstellen
lassen. So weit so gut.
Nun ist vor einem halben Monat seine Schwester gestorben. Er ist der
einzige Angehörige und somit erbberechtigt. Das Problem ist nun, dass
die Negativurkunde als Beweis seiner verwandtschaftlichen Beziehung
zu seiner Schwester von verschiedenen Institutionen nicht akzeptiert
wird und die Originalgeburtsurkunde verlangt wird. Diese
Originalgeburtsurkunde gibt es aber definitiv nicht mehr. Die
Kirchenbücher sind auch futsch.
Wer kann mir helfen? Was kann man in solchen Fällen tun, um die
Erbberechtigung nachzuweisen, denn ich gehe davon aus, dass es noch
anderen Ex-Schlesiern so geht.
Vielen Dank im voraus
Martin (Trippmacher)