Bitte um Hilfe! Adoption im Jahr 1928

Hallo Niederschlesienliste,

zuerst einmal die Fakten:
Mein Großvater Joachim Albert KLIMISCH, geb. am 23.02.1920 in Breslau, war ein uneheliches Kind der Emma Maria KLIMISCH. Sie heiratete 1924 den Franz AUST in Habelschwerdt. Auf Joachims Geburtsurkunde befindet sich folgender Randvermerk:
"Breslau, den 2. März 1928
der Bademeister Franz Aust, wohnhaft in Habelschwerdt, hat als Ehemann der Mutter des nebenbezeichneten Kindes Joachim Albert Klimisch diesem auf Grund des §1706 des Bürgerlichen Gesetzbuches seinen Familiennamen 'Aust' erteilt."
Die Adoption müsste also in Habelschwerdt 1928 oder vorher stattgefunden haben.

Nun meine Fragen:
Was bedeutet der Paragraph 1706?
Sollte ich in Breslau oder Habelschwerdt nach Urkunden suchen, die sich auf die Adoption beziehen?
Welche Urkunden können das sein, Gerichtsunterlagen, eine Adoptionsurkunde eines Standesamtes, ... ?
Woher kann ich diese Unterlagen bekommen?
Hat jemand die Adresse des für Habelschwerdt zuständigen Standesamtes parat?

Vielen Dank vorab und viele Grüße,
Maximilian (Riedel)

Hallo Maximilian,
im BGB Ausgabe 1904 lautet der § 1706:
"Das unehel. Kind erhält den Namen der Mutter.
Führt die Mutter infolge ihrer Verheirathung einen anderen Namen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter vor der Verheirathung geführt hat. Der Ehemann der Mutter kann durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde dem Kinde mit Einwilligung des Kindes und der Mutter seinen Namen ertheilen; die Erklärung des Ehemannes sowie die Einwilligungserklärung des Kindes und der Mutter sind in öffentlich beglaubigter Form abzugeben." (Zitat Ende)
Was heißt nun "öffentlich begl. Form"? Als Laie würde ich sagen: Beim Standesamt! Kann aber sicher auch beim zuständigen Amtsgericht bedeuten.
Gruß
Siegfried

"Maximilian Riedel" <maximilian.riedel@gmx.de> schrieb: