Bitte an Pommern Liste weiterleiten- Bundesanzeiger Erben FN Maatz

Öffentliche Aufforderung

8 VI 97/2012

Am 19.09.2009 verstarb in Köln die zuletzt in Leverkusen wohnhaft gewesene
Margot Anna Luise Hupperich geb. Maatz, geb.
23.10.1922 in Grevenbroich.

Als gesetzliche Erben zu ½ Anteil kommen deren Großeltern väterlicherseits,
die Eheleute Wilhelm Ernst Carl August Maatz,
geb. 04.08.1848 in Schlawe, und Rosalie Emma Mathilde Alma Maatz geb.
Jordan, geb. 04.11.1843 in Tempelburg, bzw. deren –
     neben dem vorverstorbenen Erblasservater Kurt Franz Johannes Maatz
etwaigen weiteren – Abkömmlinge in Betracht.

Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer
Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs
         Wochen ab Veröffentlichung beim hiesigen Gericht melden,
andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt
                   wird.

Der Reinnachlass – bezogen auf den ½-Anteil – beläuft sich auf etwa 275.000
Euro.

Leverkusen, 2. März 2012

Amtsgericht, Abt. 8