In einer eMail vom 31.01.2014 20:39:44 Westeuropäische Normalzeit schreibt
willibaldreichert@hotmail.com:
Was mich in diesem Zusammenhange besonders ärgert, ist die Nichtein-
sichtnahme aller Personenstandsfälle ab 1900. Ist das eigentlich bei allen
kirchlichen Archiven so, wo es doch seitens des Gesetzgebers ganz andere
Regelungen gibt?
Hallo, Herr Reichert,
es ist halt ein kirchliches Archiv, das an die Regelungen der öffentlichen,
nicht kirchlichen Archive nicht gebunden ist.
Die haben schon eigenartige Regelungen, etwa daß Ortsfamilienbücher, die
über 1900 hinweggehen, nicht eingesehen werden können. Wir können uns darüber
ärgern, aber ändern können wir nichts dran.
Mit freundlichem Gruß
Roland Geiger