Bezeichnung

Hallo liebe Leute auf der Liste

Was bedeutet oder ist eine Bezeichnung „Quiddummajor“?

Google weiß es auch nicht.

Viele Grüße

Jürgen

Hallo J�rgen auf der Liste,

wie in manch anderen F�llen, w�re auch hier der Zusammenhang von Interesse, in dem der "Quiddummajor" auftaucht. Es gibt den lateinischen Ausdruck 'quid[d]am', der Unterschiedliches bedeuten kann. Vielleicht soll im vorliegenden Fall ausgedr�ckt werden, dass es sich um 'einen gewissen/irgendeinen Major' handelt, den man nicht n�her ein- oder zuordnen kann. W�rter, die Unbestimmtes ausdr�cken oder sich auf jemanden beziehen, dessen Namen einem gerade nicht einf�llt, gibt es ja einige. Man denke nur an die ostpreu�ische Wendung "der Dingslamdei".

Gru�

Rolf-Peter

Hallo Birgit
Hallo Rolf - Peter

Danke für die Information.

In der Ahnenreihe wird eine Person (männlich), 1671 in dem Kirchenbuch als
"Quiddummajor" bezeichnet.
Natürlich habe ich auch weiter gesucht und auch eine andere Schreibweise
gefunden, "Widdummajor".

Beide Schreibweisen bei der gleichen Person, das bedeutet ja wohl 1x ist es
falsch geschrieben.

Viele Grüße

Jürgen

J�rgen,

nun ergeben sich weitere M�glichkeiten, insbesondere auch, wenn man davon ausgeht, dass der Eintragende wegen der unterschiedlichen Schreibweisen so seine Schwierigkeiten mit der Vereinheitlichung der Wortformen gehabt haben k�nnte (eine feste Rechtschreibung gab es um 1670 noch nicht).

Es k�nnte sich nun bei dem ersten Wortteil um die 'Widem' handeln, ein zu Anfang des 20. Jahrhunderts bereits veralteter Ausdruck f�r 'zu einer Kirche geh�riger Grundbesitz, Pfarrhof'. 'Major' k�nnte dann hier 'Verwalter' meinen, ein Begriff, wie er auch in den lateinischen Ausdr�cken 'maior domus' (Hausmeier) und 'maior villae' (Gutsverwalter, Gutsp�chter) verwendet wird.

Gru�
Rolf-Peter