Liebe Mitforscher,
eine Frage an die (West) - Preussen:
Was genau ist ein Cöllmer? Er ist auf jeden Fall landwirtschaftlich tätig, aber welche Rechte, Pflichten hat ein Freicöllmer (von 1700 bis 1800) in Westpreussen?
Was zeichnet einen Deichgeschworenen aus? Wird diese gewählt oder ernannt?
Viele Grüsse
Jürgen
Hallo J�rgen,
die Antwort steht - wie so oft - in dem fast unverzichbaren Buch"Was waren
unsere Vorfahren" von Kurt von Sta�ewski und Robert Stein (= Sonderschrift
des VFFOW Nr18):
K�lmer sind "freie Grundbesitzer, die der Orden zu K�lmischem (Kuilmischem)
Recht angesiedelt hat. K�lmisches Recht verpflichtet zum Reiterdienst bei
Verteidigung des Landes, gerimngf�giger Abgabe an Geld, Wachs und
Pfluggetreide; es gew�hrt gro�e Freiheiten: Vererbung des Gutes an S�hne und
T�chter, Verkauf mit Vorwissen des Ordens, Befreiung von allem Scharwerk,
oft auch die Privilegien der Fischerei, mittleren und minderen Jagd,
Brauerei und dgl. Gro�e k�lmische G�ter, denen die volle Gerichtsbarkeit
verliehen war, sind sp�ter Ritterg�ter geworden. In der Nachordenszeit und
bis auf Friedrich d. Gr. entstehen neue K�lmer, denen statt des
Kriegsdienstes ein Zins auferlegt wird. Das Lnadrecht von 1685 bewertet den
k�llmischen Besitz als volles Eigentum. So bilden die K�lmer einen
angesehenen Stand, weit �ber den Bauern stehend, sie sind auch auf den
Landtagen verteten. Oft hei�en die K�lmer die "K�lmischen Freien" im
Gegensatz zu den Preu�ischen und Magdeburgischen Freien."
Analog dazu "K�lmische G�rtner", "K�lmische Kr�ger", "K�lmische M�ller" und
"K�lmische Schulzen". Synonym werden auch die Begriffe "K�lmischer
Gutsbesitzer", "K�lmischer Erbsa�", "K�lmischer Erbhaber", "K�lmischer
Freyer" oder "K�lmisxcher Freisa�" gebraucht.
Mitz freundlichen Gr��en immer noch aus dem sch�nen M�nsterland
Hans-Christoph Surkau
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo liebe Leute von der Liste
Ich koennte noch die 'von Haack' in der Liste gebrauchen, die 'normalen'
Haacks habe ich schon in der AL
Vielen Dank
Maren Khan
Basildon
Essex