Betrifft: Neues Personenstandsgesetz Österreich

Betrifft: Neues Personenstandsgesetz Österreich

Wien, 2013-01-07

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Im Herbst 2012 haben sowohl der Nationalrat (gegen die Stimmen der Grünen)
als auch kurz vor Weihnachten der Bundesrat (mehrstimmig) das neue
Österreichische Personenstandsgesetz beschlossen.

Wir können uns daher freuen, ab 1.4.2013 ein neues Personenstandsgesetz zu
haben, das für uns Ahnenforscher enorm wichtig ist und angenehme Neuerungen
mit sich bringt. Nicht nur, dass der Gesetzgeber den ursprünglich
vorhandenen Fehler korrigiert hat, hat er auch die Sperrfristen für die
Altmatriken bei Trauungen auf 75 Jahre und bei Sterbefällen auf 30 Jahre
reduziert (bei Geburten bleibt sie bei 100 Jahren). Somit sind ab 1.4.2013
Trauungsmatriken bis 1938 und Sterbematriken bis 1939 (de jure bis 1983)
frei einsehbar.

Alle wichtigen vorparlamentarische Eingaben finden Sie hier:

entarischesVerfahren

Bei allen, die meine Initiative vom August 2012 unterstützt haben, möchte
ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,
Felix Gundacker

Ing. Felix Gundacker
Berufsgenealoge
IHFF Genealogie Gesellschaft mbH
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