Liebe Frankenfreunde!
Bei mir besteht Unklarheit über die Formulierung eines vormundschaftsgerichtlichen Bescheids von 1882 (Markt Erlbach).
Hierin wird mein mutmaßlicher Ururgroßvater genannt als
"H. Bodenburg von Seesen [geb. 1862], Amtes Gandersheim in Braunschweig"
und seine Mutter
"J. Bodenburg von Seesen".
Was ist jetzt als Geburts- bzw. Wohnort anzusehen?
Falls sich jemand mit der Formulierung oder auch im Harz auskennt, würde ich mich freuen.
Beste Grüße.
Thomas
Thomas Vogel schrieb:
Bei mir besteht Unklarheit �ber die Formulierung eines
vormundschaftsgerichtlichen Bescheids von 1882 (Markt Erlbach).
Hierin wird mein mutma�licher Ururgro�vater genannt als
"H. Bodenburg von Seesen [geb. 1862], Amtes Gandersheim in Braunschweig"
und seine Mutter
"J. Bodenburg von Seesen".
Was ist jetzt als Geburts- bzw. Wohnort anzusehen?
Hallo Thomas,
da w�rde ich aus meiner Kenntnis des hiesigen Gemeindearchivs sagen,
Geburts- und Wohnort. Ich kenne bei abweichenden Angaben
"von... geboren in:...". Nur habe ich solche Angaben noch nicht
nachgepr�ft.
Gru� vom Untermain
Konrad
Hallo Thomas !
bei Ihrem Text ist eindeutig der Herkunftsort gemeint. Oftmals ist dies
aber auch der Geburtsort. Um dies entg�ltig zu kl�ren, muessten Sie sich an
das Staatsarchiv Wolfenbuettel wenden. Dort lagern die evangelischen
Kirchenbuecher Seesens (zumindest eine Kopie) ab 1874 r�ckwarts in die
Vergangenheit.
Seesen gehoerte damals zum Herzogtum Braunschweig.
Viele Gruesse,
Jared Jobs
Bei mir besteht Unklarheit �ber die Formulierung eines
vormundschaftsgerichtlichen Bescheids von 1882 (Markt Erlbach).
Hierin wird mein mutma�licher Ururgro�vater genannt als
"H. Bodenburg von Seesen [geb. 1862], Amtes Gandersheim in Braunschweig"
und seine Mutter
"J. Bodenburg von Seesen".
Was ist jetzt als Geburts- bzw. Wohnort anzusehen?
Falls sich jemand mit der Formulierung oder auch im Harz auskennt, w�rde ich
mich freuen.
Beste Gr��e.
Thomas