Besthauptrecht

Hallo

eine Frage: wer bekam bei einem Todesfall das Besthaupt?

der Lehnsherr oder die Herrschaft eines Leibeigenen

Gruß Rudolf

Hallo Rudi,

ich denke auch wie Wolfgang, der Grundherr. In manchen Urbaren ist mir bei den Eröffnungsvermerken aufgefallen, dass dort anderweitige Leistungen beschrieben werden, wann, welche fällig wurden. Darunter auch das Besthaupt (z.B. Urbare Grafschaft Sigmarngen fällt mir da spontan ein). Warum sonst sollten diese Vermerke da drin stehen?

Viele Grüße,
Daniel

------ Originalnachricht ------

Hallo Ihr,

es gibt aber auch den sogenannten "Allgäuer Brauch", bei dem die Rechte an der Person des Leibeigenen hingen und nicht am Grund.
Es ist daher wohl nicht ganz unwesentlich von welcher Gegend wir sprechen.

beste Grüße

Frank

Hallo

so wie das Thema Leibeigenschaft regional unterschiedlich ist, hat es sich auch im Laufe der Zeit stark verändert.

ich hab im Buch von Peter Blickle "Die Leibeigenschaft ..." nachgelesen und folgende Passage gefunden:

... im 17. Jhd reduziert sich die Leibeigenschaft auf den Leibschilling (Leibhuhn) und die Todfallabgabe des Hauptrechts ...

das ist schon recht eindeutig.

Gruß Rudolf