Sterbeeintrag im KB Fürstenberg Mecklenburg Strelitz:
Am 20 Januar (1906) ist der Bahnarbeiter Heinrich PLÄHN auf dem hiesigen Bahnhofe von einem Zuge überfahren worden.
( Selbstmord?), leider darauf im Kreiskrankenhause verstorben und am 22. beerdigt. Am Grabe fungierte mit meiner Genehmigung der "Älteste" der sog. apostolischen Gemeinde Malermeister Seidel aus Neustrelitz.
Geleit und Geläut war meinerseits verweigert worden. C.R.
Gab es allgemeine kirchliche Anweisungen, wie zu verfahren war, oder machte es jeder Pfarrer nach eingenem Ermessen?
Spielte es eine Rolle, saß der Verstorbene nicht der ev. lutherischen Kirche angehörte?
Klaus-Dieter Schulze
Hallo Klaus-Dieter,
es gab in der evang.-luth. Kirche beider Landesteile von Mecklenburg bis weit in die Gegenwart hinein strikte Verbote und Dienstanweisungen an die Pastorenschaft, bei Selbstmordf�llen jedwede kirchliche Amtshandlungen vorzunehmen. Das reichte von der kirchenamtl. Begleitung bei Trauerfeier und Beisetzung �ber das sonst �bliche Totengel�ut bsi hin zur Verzeichnung von Selbstm�rdern in kirchlichen Sterbe- und Begr�bnisregistern. Zudem wurden Selbstm�rder gew�hnlich entweder garnicht in geweihter Erde (auf den kirchenverwalteten Friedh�fen) begraben oder in einem eigens daf�r benutzten, abgeschiedenen Randbereich. Auch die sonst �blichen Traueranzeigen von Familien, Vereinen etc. unterlie� man meist.
Selbstmord (man unterschied dabei sehr genau zwischen Selbstt�tungen als Folge von Geisteskrankheiten und dem freiwillig gewetzten Lebensende) wurde von der Gesellschaft allgemein als gro�er Makel empfunden, und das auch noch in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg.
Zum Umgang mit verstorbenen fremder Konfessionen in Meckl. gibt es m.W. noch keinerlei Untersuchungen.
Gru�, Peter Starsy
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