derzeit habe ich mit einigen "Kriegstrauungen" (1941-1943) zu tun, deshalb wüßte ich gerne, ob für diese in Kriegszeiten geschlossenen Trauungen irgendwelche Sonderrechte oder -bedingungen galten oder ob sie sich sonst juristisch von Trauungen in Friedenszeiten unterscheiden. Wer kennt sich in diesem Metier aus?
Hallo Clarissa,
Kriegstrauungen liefen meines Wissen so ab das die Braut in der Heimat per
Funk/Telefon mit dem Br�utigam in Verbindung trat, und ein Offizier das Ja
Wort best�tigen mu�te. Ansonsten war die Ehe gleich zusetzen, wie in
Friedenszeiten.