Hallo Listenmitglieder,
zu den Hintergründen der Mannrechte bei Auswanderung aus der Schweiz und zu den Auswirkungen im neuen Land suche ich noch Informationen.
Die Fakten hierzu:
1694 -1754 B XIII 443
Titel Rodel weggezogener Mann- und Landrechte Inhalt In Registerform
Bemerkungen: Unter der gleichen Archivsignatur existiert eine Transkription von H. Wittner
"Schweizer (Einwanderer) in der Südwestpfalz"
Herausgeber:Pfälzisch-Rheinische Familienkunde Ludwigshafen 2005
dort unter L4.6 Frankweiler S 227 vorhandene 2 Grischi -Einträge :
„Hanß GRISCHI aus der Schweiz, Zimmermann, Gerichtsschöffe (Schulthess:
GRÜSSI aus St Stephan /BE) <B> ; 1. oo mit Anna Apollonia N ; . +1704,27.1.; 2.oo 1707,22.2. in Bergzabern mit Maria Margaretha N, Wwe.v. Nicolaus HOLZER“
und
„Stephan GRISCHI, S.v.Stephan von Lenk im Obersimmental /BE; komm. 1708“
aus HEINZ R. WITTNER Die Mannrechtsrodel von Bern
24.11.1740 Abraham Grischi(s) von Lenk zieht sein Mannrecht und seine Mittel nach Zweibrücken
16.3.1728 Johannes Gritschi von Lenk zieht sein Landrecht und seine Mittel nach Württemberg.
Und in Saarl.Familienkunde Heft 70 /1985-S161Nr 701
Niklas Gryschi aus der Lenk nach Reilingen in der Pfalz 02.12.1726
Dazu habe ich folgende Fragen:
1) Wurden die Mannrechte im Einwanderungsland z.B hier in der Pfalz irgendwo vermerkt?
2) Welche rechtl. Auswirkungen hatte das im Einwanderungsland ?
3) Wenn die Mannrechte z.B. nach Zweibrücken, wie bei Abraham Grischi geschehen, gezogen werden, betraf das z.B. ein Amt Zweibrücken (Region) oder speziell nur diesen einen Ort Zweibrücken?
4) Was hatte es für Auswirkungen wenn das Abziehen der Mannrechte nicht vorgenommen oder versäumt wurde, (das war doch erblich oder)?
Bin für jeden Hinweis (auch zu FN GRISCHI in der Schweiz) dankbar.
Viele Grüße
Klaus (Beck)