Besonderheiten bei Einwanderung in die Pfalz vor und um 1700 aus der Schweiz

Hallo Listenmitglieder,

zu den Hintergründen der Mannrechte bei Auswanderung aus der Schweiz und zu den Auswirkungen im neuen Land suche ich noch Informationen.

  Die Fakten hierzu:
1694 -1754 B XIII 443
Titel Rodel weggezogener Mann- und Landrechte Inhalt In Registerform
Bemerkungen: Unter der gleichen Archivsignatur existiert eine Transkription von H. Wittner
"Schweizer (Einwanderer) in der Südwestpfalz"
Herausgeber:Pfälzisch-Rheinische Familienkunde Ludwigshafen 2005
  dort unter L4.6 Frankweiler S 227 vorhandene 2 Grischi -Einträge :
  „Hanß GRISCHI aus der Schweiz, Zimmermann, Gerichtsschöffe (Schulthess:
GRÜSSI aus St Stephan /BE) <B> ; 1. oo mit Anna Apollonia N ; . +1704,27.1.; 2.oo 1707,22.2. in Bergzabern mit Maria Margaretha N, Wwe.v. Nicolaus HOLZER“
und
„Stephan GRISCHI, S.v.Stephan von Lenk im Obersimmental /BE; komm. 1708“

aus HEINZ R. WITTNER Die Mannrechtsrodel von Bern
24.11.1740 Abraham Grischi(s) von Lenk zieht sein Mannrecht und seine Mittel nach Zweibrücken
16.3.1728 Johannes Gritschi von Lenk zieht sein Landrecht und seine Mittel nach Württemberg.

Und in Saarl.Familienkunde Heft 70 /1985-S161Nr 701
Niklas Gryschi aus der Lenk nach Reilingen in der Pfalz 02.12.1726

Dazu habe ich folgende Fragen:

1) Wurden die Mannrechte im Einwanderungsland z.B hier in der Pfalz irgendwo vermerkt?

2) Welche rechtl. Auswirkungen hatte das im Einwanderungsland ?

3) Wenn die Mannrechte z.B. nach Zweibrücken, wie bei Abraham Grischi geschehen, gezogen werden, betraf das z.B. ein Amt Zweibrücken (Region) oder speziell nur diesen einen Ort Zweibrücken?

4) Was hatte es für Auswirkungen wenn das Abziehen der Mannrechte nicht vorgenommen oder versäumt wurde, (das war doch erblich oder)?

Bin für jeden Hinweis (auch zu FN GRISCHI in der Schweiz) dankbar.

Viele Grüße
Klaus (Beck)

Sehr geehrter Herr Beck !

Zur Klärung der Begriffe noch der Hinweis, daß das Mannrecht keine besondere Eigenschaft einer Person ist (wie z. B. das Staatsbürgerrecht oder die Blutgruppe), sondern der Vorläufer der Geburtsurkunde. Der Aussteller bestätigt, daß der Inhaber des Mannrechts ehelich geboren und frei von Lebibeigenschaft ist. Dieses Dokument wurde üblicherweise bei der Niederlassung in einer anderen Herrschaft verlangt und abgegeben, doch existieren diese Urkunden kaum noch irgendwo (ich kenne sie nur aus den Bezirken Leonberg und Trochtelfingen).

Die meisten Mannrechte sind nur noch in Form von Konzepten bei der ausstellenden Behörde nachzuweisen.

Daneben meinten Sie vielleicht das in der Schweiz übliche Ortsbürgerrecht, das unter bestimmten Voraussetzungen (laufende Meldung der Personenstandsfälle an die Heimatgemeinde) in der Tat vererblich ist.

Mit freundlichen Grüßen, Friedrich R. Wollmershäuser

"klaus beck" <klaus.beck12@freenet.de> schrieb:

Hallo Listenmitglieder,

zu den Hintergründen der Mannrechte bei Auswanderung aus der Schweiz und
zu den Auswirkungen im neuen Land suche ich noch Informationen.

Die Fakten hierzu:
1694 -1754 B XIII 443
Titel Rodel weggezogener Mann- und Landrechte Inhalt In Registerform
Bemerkungen: Unter der gleichen Archivsignatur existiert eine
Transkription von H. Wittner
"Schweizer (Einwanderer) in der Südwestpfalz"
Herausgeber:Pfälzisch-Rheinische Familienkunde Ludwigshafen 2005
dort unter L4.6 Frankweiler S 227 vorhandene 2 Grischi -Einträge :
Hanß GRISCHI aus der Schweiz, Zimmermann, Gerichtsschöffe (Schulthess:
GRÜSSI aus St Stephan /BE) <B> ; 1. oo mit Anna Apollonia N ; .
+1704,27.1.; 2.oo 1707,22.2. in Bergzabern mit Maria Margaretha N,
Wwe.v. Nicolaus HOLZER
und
Stephan GRISCHI, S.v.Stephan von Lenk im Obersimmental /BE; komm. 1708

aus HEINZ R. WITTNER Die Mannrechtsrodel von Bern
24.11.1740 Abraham Grischi(s) von Lenk zieht sein Mannrecht und seine
Mittel nach Zweibrücken
16.3.1728 Johannes Gritschi von Lenk zieht sein Landrecht und seine
Mittel nach Württemberg.

Und in Saarl.Familienkunde Heft 70 /1985-S161Nr 701
Niklas Gryschi aus der Lenk nach Reilingen in der Pfalz 02.12.1726

Dazu habe ich folgende Fragen:

1) Wurden die Mannrechte im Einwanderungsland z.B hier in der Pfalz
irgendwo vermerkt?

2) Welche rechtl. Auswirkungen hatte das im Einwanderungsland ?

3) Wenn die Mannrechte z.B. nach Zweibrücken, wie bei Abraham Grischi
geschehen, gezogen werden, betraf das z.B. ein Amt Zweibrücken (Region)
oder speziell nur diesen einen Ort Zweibrücken?

4) Was hatte es für Auswirkungen wenn das Abziehen der Mannrechte nicht
vorgenommen oder versäumt wurde, (das war doch erblich oder)?

Bin für jeden Hinweis (auch zu FN GRISCHI in der Schweiz) dankbar.

Viele Grüße
Klaus (Beck)