Hallo Stefan,
vermutlich haben Dich die Antworten nicht befriedigt.
Es handelt sich bei Lichte besehen auch nicht um Berufsbezeichnungen
als vielmehr um Standesbegriffe.
H�usler sind landlose Bauern, die nur ihr Haus (und das Land bis unter die Traufkante!) besitzen (meist mit einem Garten f�r eine Kleinstland-wirtschaft; oft waren ortsans�ssige Handwerker H�usler).
Freih�usler sind mir noch nicht begegnet; wo tauchen bei Dir Freih�usler
auf? Bei der Erkl�rung eines solchen Begriffs mu� man stets die landschaftstypischen Besonderheiten beachten!
I.G. zu der Definition m�chte ich den Freih�usler als von Zinsen und
Abgaben befreiten Besitzer eines Hauses bezeichnen.
Gedingebauer. Ich w�rde einen solchen als dienstpflichtigen Bauer
ansehen (auf einem Rittergut?), wom�glich mit kleinem Landbesitz aus-
gestattet.
Freinahrungsbesitzer (welche Zeit???) ist wahrscheinlich ein von Diensten
und Abgaben befreiter Bauer (Mittelbauer oder bereits Besitzer einer
respaktablen Landwirtschaft).
Gemeindesch�ffe; Mitglied des d�rflichen Gerichts (Sch�ffengericht).
Gemeindeschulze; dem heutigen Bgmstr. in etwa vergleichbar (die damalige
Rechtsordnung war freilich ein v�llig andere als heute!). Der Schulze
war (gew�hlter) Vertreter der (mehr oder minder) autonomen Dorfverwaltung
und somit Scharnier zwischen der staatlichen Obrigkeit bzw. der regionalen
oder terr. Herrschaft und der allgem. Bev�lk.
G�rtner (bzw. Gro�g�rtner) ist der Besitzer einer kleinen Landwirtschaft.
Im Unterschied zum H�usler besitzt er bereits eigenes Land (meist pachtet
er weiteres hinzu!), ist dem Stand und dem Besitz nach aber dem (Voll-)Bauern nicht ebenb�rtig! Die (sozialen) Grenzen sind freilich flie�end.
H�usler konnten besser gestellt sein als arme kleine G�rtner und der
Gro�g�rtner konnte z.T. bereits mehr eigenes Land als ortsans�ssige
Bauern bewirtschaften. Die Definitionen m�ssen deshalb als unscharf
gelten.
Inwohner sind ortsans�ssige Einwohner, aber letztlich nicht (alt-)ein-
heimische Dorf"b�rger".
Unterschieden wurden Nachbarn und Inwohner. Die Dorfbev�lk. bildete
i.d.R eine oder in gr��eren Orten auch mehrere "Nachbarschaften",
soziale Hilfszusammenschl�sse der alteinheimischen alteingesessenen
Dorfbev�lkerung. Alle Nachbarn waren folglich auch Inwohner, aber nicht
jeder Inwohner war Nachbar (= Teil der Nachbarschaft).
Hier spielten sowohl soziale als auch rechtliche Fragen eine besondere
Rolle (z.B. das sog. --> Heimatrecht).
M�ller, Hirten, Gerichtsdiener u.a. Tr�ger sog. unehrlicher Berufe waren
z.B. i.d.R. keine Nachbarn!
Hoffe, die Angaben helfen Dir etwas weiter.
Bilateral ggf. mehr. Gr��e aus Ostfalen, Thomas (Engelhardt)