Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Vorfahre von mir (Lobenwein Kaspar) war in Graz um 1630
Weingartenbesi= tzer und "WEI=DFPOTTER".
Frage: Was ist oder war ein WEI=DFPOTTER"?
F=FCr eingehende Antworten vielen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Gr=FCssen
Manfred Lobenwein
=0A=0A
Hallo Herr Lobenwein,
"Potter/P�tter" hie�en fr�her wohl auch die T�pfer - aber ich denke, der
Ausdruck war eher in Norddeutschland gebr�uchlich. Und "Wei�t�pfer" ergibt
auch keinen rechten Sinn f�r mich.
K�nnte es eventuell auch "Wei�putzer" hei�en? Wei�putzer (oder auch
Weisbitner) waren T�ncher, auch Kleber oder Gipser.
Reinhard Riepl
Hallo Herr Lobenwein,
Die eindeutige Erkl�rung findet sich in: Grimm, Grimm, Deutsches W�rterbuch,
Band 28 Spalte 1011.
weisbote = Gerichtsdiener in der �lteren Rechtssprache "weisen" vergl. auch
weiszbott, f�rbieter etc...
weisbote = ein Gerichtsbote durch den gerichtliche Besitzeinweisungen
vollzogen wurden.
Unger-Krull berichtet aus der Steiermark: ... so soll nu hinfur der geschoren
weisbot allain seinem Ambt, asl von alters herkommen ist...
Weisbotenamt: Beim Kauf eines Gutes ist zu bedenken, ob nicht irgend alte
Schulden darauf haften, bey dem weisbotenambt nachzufragen...
Ich hoffe ich konnte helfen.
Helmut Wolter
Sie sollten sich nicht durch die Schreibweise verunsichern lassen, eine
einheitliche Rechtsschreibung gab es ja noch nicht.
manfred.lobenwein@freenet.de schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Vorfahre von mir (Lobenwein Kaspar) war in Graz um 1630
Weingartenbesizer und "WEI�POTTER".
Frage: Was ist oder war ein WEI�POTTER"?
F�r eingehende Antworten vielen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Gr�ssen
Manfred Lobenwein
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