Hallo Ralf,
ist jemandem schon einmal die Bezeichnung "Restbauerngutsbesitzer"
oder "Ratsbauerngutsbesitzer" begegnet?
"Ratsbauerngutsbesitzer" kenne ich nicht. Sicherlich ist es ein Lesefehler
und es könnte ebenfalls "Restbauerngutsbesitzer" heißen.
"Restbauerngutsbesitzer" ist mir im Kreis Sorau, welcher an Niederschlesien
angrenzt schon häufiger begegnet. Es handelt sich hier um einen Besitzer
eines früheren größeren Bauernanwesen eben ein Bauerngut. Durch Abtrennung
und Verkauf einzelner Grundstücksteile ist danach nur noch ein Rest des
alten Bauernanwesens übrig geblieben. Daher die Bezeichnungen
"Restbauerngut" und "Restbauerngutsbesitzer".
Gruß Herbert