Hallo gesch�tzte Listenteilnehmer,
wer kann mir erkl�ren was man unter "Bauerngutsbesitzer und eigenberechtigt"
in der Zeit um 1820 in Niederschlesien zu verstehen hat.
Mit freundlichen Gr��en
Werner Gottschall
mobil: ++43 (0)664 203 85 88
E-Mail: werner@gottschall.at
Hallo Werner Gottschall:
wer kann mir erkl�ren was man unter "Bauerngutsbesitzer und eigenberechtigt"
in der Zeit um 1820 in Niederschlesien zu verstehen hat.
Ein Bauerngutsbesitzer besa� einen Bauernhof, war sein Besitzer.
Er war 1820 vermutlich noch nicht Eigent�mer, sondern - wie wir heute sagen w�rden - P�chter, denn Eigentum an einem St�ck Land war bis zu den Stein'schen Reformen in Preu�en nur dem Landesherrn, sonstigen Personen von Adel und den Kirchen m�glich.
Ich deute "eigenberechtigt" so, dass er sich bereits im Verfahren zum Erwerb des Eigentums befand, was teilweise bis 1850 und teils noch l�nger dauerte.
Mit freundlichen Gr��en
Claus (Christoph)
Hallo, Dr. Christoph!
Vielen Dank f�r die Erkl�rung. Wie man sieht ist es doch besser zu fragen da
genau diese Sache mit dem Eigentum sonst falsch von mir interprediert w�re.
Das Wort "Bauerngutsbesitzer" verleitet n�mlich dazu.
Mit freundlichen Gr��en
Werner Gottschall
mobil: ++43 (0)664 203 85 88
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