Hallo,
im Breslauer Adreßbuch von 1868 ist bei einem Verwandten als Beruf "STADTREISENDER" angegeben. Welche Tätigkeite verbirgt sich dahinter? Wer kann helfen?
Vielen Grüße
Alexander
Hallo,
im Breslauer Adreßbuch von 1868 ist bei einem Verwandten als Beruf "STADTREISENDER" angegeben. Welche Tätigkeite verbirgt sich dahinter? Wer kann helfen?
Vielen Grüße
Alexander
Hallo Alexander,
Meyers Konversationslexikon schreibt:
Platzreisender (Stadtreisender), der Handlungsbevollmächtigte einer Firma,
welcher am Niederlassungsort der letztern Warenbestellungen aufsucht. Der P.
ist kein eigentlicher Handlungsreisender, doch kann (deutsche
Gewerbeordnung, § 42 b) auf Grund eines Gemeindebeschlusses durch die höhere
Verwaltungsbehörde angeordnet werden, daß ein P. zu seinem Gewerbebetrieb
der behördl. Erlaubnis bedarf
siehe:
http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/meyers/band/13/seit
e/0127/meyers_b13_s0127.html#Platzreisender
Gruss
Melanie Hesselmann