Liebe Liste,
in einem Dokument aus dem 18. Jh. steht als Beruf "Doktor beider Rechte".
Google spuckt dazu als Erkl�rung aus: Doktor beider Rechte = Doktor f�r
Kirchenrecht und Deutsches Recht. Mich w�rde interessieren, ob das so
stimmt. Kann mir das jemand best�tigen?
Herzlichen Dank
Viele Gr�sse
Almut
http://www.bruschke.info
Hallo Almut,
Du hast Recht, ein "Doktor beider Rechte" ist ein "Doktor Juris Utrisque"
also ein Doktor des weltlichen und des kirchlichen Rechts.
Herzliche Gr��e aus dem romantischen Blaubeuren
Petra (Kreuzer (geb. Kaboth))
www.petrakreuzer.de
mailto:p.kreuzer@petrakreuzer.de
Dauersuche:
Kaboth, Kupke, Kynast, Glatz, Tschapke, Geldner, Nermal/Sermal,
Jedecke/Jesecke,
Mann, L�bner
in den Kreisen Namslau, Oels und Gro� Wartenberg/Schlesien