Hallo Werner,
nach meinen Erfahrungen mit den Eintragungen in Schlesiens Kirchenbüchern
(Katholisch) ist deine Schlußfolgerung richtig. Der Beruf des Ehemannes wurde
auf die Wittwe übernommen, sie ist ja die "verwittwete" Tischlermeister.
Grüße aus Kerpen
Rudolf Andermann
In einer eMail vom 04.02.2008 21:21:41 Westeuropäische Normalzeit schreibt
kronberg@business-impuls.de:
Hallo miteinander,
in einer Sterbeurkunde aus Gottesberg von 1918 steht "...die verwitwtete
Tischlermeister, Karoline..."
Der vorher verstorbene Mann war Tischlermeister und ich gehe davon aus, daß
seine Berufsbezeichnung auf sie übertragen wurde? So etwas kenne ich
eigentlich nur aus Österreich, wo Titel der Männer u.ä. auch auf die
Ehefrauen angewendet wurden. Oder war sie doch selbst Tischlermeisterin??
Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie dies in Schlesien in der damaligen Zeit
gehand habt wurde?
Beste Grüße aus Weimar,