im Trauregister von Grabow finde ich 1862 als Berufsangabe Erbzinsmann.
Wer kann mir diesen Begriff erläutern?
Hallo Dieter,
der Erbzinsmann wurde auch als Erbbeliehener, Erbleiher, Erbmann, usw. bezeichnet.
Bei Erbleihe handelt es sich um ein erblich gegen Zins verliehenes Grundstück. Der Erbzinsmann hatte neben dem Zins auch noch Fronden zu leisten.
Erbzins ist eine auf einem Grundstück ruhende, ewige Abgabe für ein erbliches Nutzungsrecht.
Ein Erbzinsman ist demzufolge ein das so vererbte Grundstück bewirtschaftender.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich
Viele Grüße
Heiko
Hallo Zusammen,
in einer "Hausbibel" meiner Urgro�eltern aus Mecklenburg habe ich auch den Begriff "Erbp�chter" entziffern k�nnen, und mich bisher immer gefragt, ob das wohl so richtig sei.
Ich kann jetzt also davon ausgehen, dass es sich ebenfalls um das u.a. Berufsbild handelt?
Viele Gr��e aus Langenhagen,
Bj�rn
Hallo Björn, hallo Dieter,
es handelt sich bei diesen Bezeichnungen natürlich nicht um
Berufsbezeichnungen, denn weder "Erbpächter" noch "Erbzinsmann" sind ja
Berufe, sondern vielmehr um Standesbezeichnungen für Inhaber bestimmter
Rechte, wie es Heiko erläuterte.
Ihre tatsächlichen Berufe lauteten also Ackermann, Bauer, Gutsbesitzer,
oder ähnlich.
Viele Grüße,
Jürgen