Beruf "Schulze"

Hallo, liebe Listenteilnehmer

nun wird ihr sicherlich alle lachen, denn ich habe eine wohl seltsame Frage: Kann mir jemand bitte in einfachen Worten sagen was ein Schulze war/ist?

Am wichtigsten fuer mich waere, ob dieser Beruf irgendwie vererbt wurde - dh, von Vater zum Sohn wetergegeben??

Ich habe naemlich das Problem, dass ich in den Kirchenbuecher von Hohen Sprenz ein paar Linien nicht zurueck komme, weil der Name des Vaters nicht mehr gegeben wird - sondern wird er nur als "der Schulze von Siemitz", usw. bezeichnet. Im Fall wo der Sohn spaeter Schulze war, ist es wahrscheinlich, dass der Vater auch diesen Beruf hatte? Es wuerde vieles fuer mich aufklaeren, das zu wissen.

Mit freundlichen Gruessen aus Australien

Christine

Hallo Christine,

der Schulze war Dorfvorsteher und -sprecher. Im MA wurde auch in St�dten
durch den Stadtgr�nder oder F�rsten ein Schulze eingesetzt bzw. ein
erbliches Schulzenamt verliehen. Der Schulze (lat.: Praetorius, Scultetus)
erf�llte in dem Ort Aufgaben eines Statthalters des jeweiligen Grundherrn.
Er trieb beispielsweise Abgaben ein, organisierte Frondienste und war auch
Ansprechpartner f�r einfache Rechtsf�lle. Das Amt konnte erblich sein.

Letzte Sicherheit bringt das f�r Deinen konkreten Fall jedoch nicht.

Peter

Hallo Christine,

Schulz - auch Schultz, Schultze, Schult oder Schulte

Eigentlich kein Beruf, sondern ein Amt.

Im 20. Jahrhundert wurden aus den Schulzen die B�rgermeister. Nur dass die
Schulzen nicht gew�hlt wurden, sondern von der Obrigkeit eingesetzt wurden.
Sie waren sozusagen f�r die Dorfangelegenheiten gegen�ber der Obrigkeit
zust�ndig, genauso wie f�r einfache innerd�rfliche Angelegenheiten. F�r den
Schulzendienst wurde man bezahlt. So man mit dem Dienst des Schulzen
zufrieden war, konnte man nach der Einsetzung nahezu lebenslang im Amt
bleiben. Um Entlassung musste man bitten. Das Amt war nicht erblich, aber
manchmal wurde ein Sohn des Vorg�ngers eingesetzt. Es kam auch vor, dass das
Amt �ber mehrere Generationen in der Familie blieb, auch wenn, z.B. durch
fr�hen Tod des Schulzen f�r eine gewisse Zeit ein anderer als Schulz
eingesetzt war. Manchmal wechselte das Amt aber auch st�ndig.

In der Chronik der Gemeinde Damshagen kann man einiges �ber das Schulzenamt
lesen.

In Welzin war der Schulze Br�ggemann verstorben und Johann Kort wird zum
Schulzen angenommen, mit einer 1/2 j�hrigen Probezeit und einer
Jahresverg�tung von 14 Reichstalern und 32 Schilling (1858)
1862 bittet Korth wegen Altersschw�che um Entlassung und das Amt erh�lt der
Erbp�chter J�rss. Ab 1867 gab es kein Gehalt mehr, da wurde die
Schulzenstelle mit L�ndereien dotiert.
1873 wollte J�rss sein Amt niederlegen, aber weil keinem ein geeigneter
Nachfolger einviel, musste er im Amt bleiben. Erst 1887, als J�rss 68 Jahre
alt war durfte er sein Amt niederlegen. Sein angegebener Grund war er werde
von einem Kopfleiden heimgesucht. Das Amt wurde an den Sohn Ludwig J�rss
vergeben, den der Pastor Peek nach Anfrage bei ihm empfohlen hat. Auch
Ludwig J�rss wollte bereits 1891 gerne aus dem Amt entlassen werden, aber
auch er musste im Amt bleiben und war es auch 1912 immer noch, als er eine
Auszeichnung erhielt. Von 1919 an wurden dann die Schulzen und Sch�ffen von
der vorher gew�hlten Gemeindevertretung gew�hlt und Schulze J�rss musste
einstimmig gew�hlt noch einmal 3 Jahre antreten.
Von 1873 an wurde in Welzin ein Gemeindebuch gef�hrt, aus dem man die Arbeit
des Schulzen ersehen kann.

Dieses kleine Beispiel erl�utert das Amt und seine eben nicht Vererbung
vielleicht am sch�nsten.

Herzliche Gr��e

Silke Sarnow

Hallo Christine und Silke,

<< Das Amt war nicht erblich, aber manchmal wurde ein Sohn des
Vorgängers eingesetzt. >>
<< Dieses kleine Beispiel erläutert das Amt und seine eben nicht
Vererbung vielleicht am schönsten >>

vielleicht nicht im geschilderten Fall, aber selbstverständlich gab es
jahrhundertelang auch Erbschulzen, vom Grundherrn ernannte, erbliche
Schulzen!

Außerdem gab es auch sog. Lehnschulzen, das waren die Besitzer eines mit
dem Schulzenamt verbundenen Lehnguts. Oft waren sie auch Erb- und
Lehnschulzen in einem.

Ich habe Lehnschulzen, Erbschulzen und Erb- und Lehnschulzen unter
meinen Vorfahren.

Im Internet findet sich dazu einiges, einfach mal eine Suche starten!
Hier bspw. ein entsprechender Link zum "Deutschen Rechtswörterbuch"
(DRW):
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/er/bsch/ulze/erbschulze.h
tm und
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/le/hnsc/hulz/lehnschulze.
htm.

Mein Tip: Bei solchen Fragen zu Ämter, Dienststellungen, Berufen, usw.,
usw., empfiehlt sich unbedingt das Hinzuziehen des DRW.

Viele Grüße,

Jürgen

Hallo Christine, Silke und J�rgen,

na - dann will ich man auch nochmal meinen "Senf" dazugeben :-))

Mein Tip: Bei solchen Fragen zu �mter, Dienststellungen, Berufen, usw.,
usw., empfiehlt sich unbedingt das Hinzuziehen des DRW.

Mein Tipp:
einfach mal bei wikipedia (manchmal auch bei Genwiki) nachschauen.
Dort wird man meist f�ndig (in diesem Falle unter dem Stichwort
"Schulthei�").
Mag manch einer nat�rlich sagen: Die haben auch nicht immer Recht :slight_smile:
aber immerhin.
Also versuche es mal hier:

Viele Gr��e

Heinz Schlutow