In einer eMail vom 13.02.2004 23:07:20 Westeuropäische Normalzeit schreibt
sievekeundsohn@t-online.de:
in einem Kirchenbucheintrag im Raum Breslau finde ich die
Berufsbezeichungen "Bauerauszügler" und "Auszügler".
Hallo, Axel!
unter diesen Begriffen versteht man einen Bauern, der auf dem Altenteil lebt.
Das war eine über Jahrhunderte praktizierte Form der Altersversorgung als
Sachleistung. Der "Auszügler" bekam vom nachrückenden (meistens dem ältesten)
Sohn eine bescheidene kleine Wohnung auf dem Hof zugewiesen und dazu weitere
Sachleistungen, in Form von Nahrungsmitteln (z.B. 1/2 Schwein, 200 kg Kartoffeln
oder ähnliches).
Das wurde in der Neuzeit immer unbefriedigender, weil es auf der einen Seite
dem Auszügler oft an Barmitteln fehlte und der junge Bauer auf der anderen
Seite die Sachleistung für die alten Leute nicht selten als drückende Bürde
empfand. Da mag es manche familiäre Spannungen gegeben haben.
Das änderte sich in der Bundesrepublik Deutschland grundlegend erst mit dem
"Gesetz über die Altershilfe für Landwirte" vom 22.7.1957.
MfG
Werner Hippe
asgardist@aol.com