Hallo Siegfried,
ich wei� nicht, woher Du Deine Weisheiten beziehst. F�r andere deutsche
Territorien mag das ja stimmen, f�r Mecklenburg ist das Unsinn.
Ein Ackerb�rger unterschied sich in mecklenburgischen St�dten von jedem
anderen B�rger (nicht Einwohner!) nur dadurch, da� er (im Gegensatz zu
Kaufleuten und Handwerkern) im Hauptnahrungserwerb Landwirtschaft betrieb
(also quasi als selbst�ndiger "Stadtbauer" wirtschaftete) und daf�r
gew�hnlich eigene Anspannung besa�. Der Begriff "Ackerb�rger" als einziger
bekannter Sonderbegriff f�r einen Teil der B�rger resultiert als einer
rechtsgeschichtlichen Panne; man hatte bei der Definition von
Voraussetzungen f�r die B�rgereigenschaft in Mecklenburg vergessen, neben
Kaufleuten und Handwerkern auch den b�uerlichen Hauptnahrungserwerb auf
st�dtischem Areal (kombiniert mit den �brigen Voraussetzungen) mit ins
Gesetz zu schreiben. Nach alten Recht durfte es folgerichtig Bauern nur auf
dem flachen Lande geben. Mit Eigentumsstrukturen hat das zun�chst nur soviel
zu tun, da� auch ein Ackerb�rger nat�rlich Grundeigentum in der Stadt
besitzen mu�te, sonst h�tte er ja sowie kein B�rger werden k�nnen. Die
Ackerb�rgereigenschaft war und blieb aber stets mit der Person des
Rechteinhabers verbunden und haftete niemals an bestimmten Grundst�cken.
Wahrscheinlich ist aber, da� nacheinander immer mal wieder Ackerb�rger
Besitzer derselben Grundst�cke wurden, wenn diese sich durch Gr��e, Lage und
Beschaffenheit f�r einen Landwirtschaftsbetrieb besonders eigneten. Nach der
Neuordnung der Stadtfluren in Folge der Separation im 19. Jh. entstanden in
einigen meckl. St�dten auf st�dtischem Areal ganze Stadtg�ter, die jedoch
auch zu Stadtrecht lagen.
B�rger war in Mecklenburg in erster Linie ein Besitzstatus, aus dem sich
alle m�glichen Rechte und Pflichten ableiteten. Es gibt jahrhundertelang
Grundsatzstreit dar�ber, inwieweit Personen, die nicht in einer
mecklenburgischen Stadt lebten, �berhaupt Grundbesitz und damit eine Option
auf die B�rgereigenschaft in einer Stadt erwerben durften. Von seltenen
Ausnahmen abgesehen lebte ein B�rger in Mecklenburg auch in der Stadt, in
welcher er das B�rgerrecht besa�. Wechselte er den Ort, verlor er das
B�rgerrecht an seinem alten oder gab es auf und erwarb ggf. das B�rgerrecht
seines neuen Wohnortes. Der Landadel mit seinen zuweilen gro�en Stadth�usern
besa� gew�hnlich kein B�rgerrecht in den betreffenden St�dten.
Hauptnahrungserwerb ist die Unterscheidung zu allen anderen B�rgern (nicht
Einwohner!), die ohne Ausnahme im Nebenerwerb Landwirtschaft selbst
betrieben, durch dritte betreiben lie�en oder aus der Verpachtung der
landwirtschaftlichen Nutzfl�che in ihrem Besitz Eink�nfte erzielten, selbst
aber als Kaufleute oder Handwerker ihren Hauptnahrungserwerb hatten.
Private Waldbesitzer oder "Waldbauern" (mit B�rgereigenschaft!) auf
st�dtischem Areal hat es in Mecklenburg niemals gegeben. Wenigstens wurde
davon bisher nirgendwo etwas bekannt.
Soweit der gegenw�rtige Forschungsstand. Ich la� mich durch konkrete Belege
aber gern eines besseren Belehren. Stadtgeschichte Mecklenburgs stand im
letzten halben Jahrhundert nur �u�erst selten im Blickfeld der
wissenschaftlichen Landesgeschichtsforschung.
Sch�ne Gr��e, Peter Starsy
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