Beruf/Amt/Status "Holzb ü rger"

"Ackerbürger" war ja schließlich auch keine Frage des
Grundbesitzes sondern des Hauptnahrungserwerbs.

Da bist Du aber gewaltig im Irrtum.

Der Ausdruck 'Ackerbürger' ist keine Berufsangabe, sondern
eine Angabe des Sozial- und Besitz-Status.

Sozialstatus ......... Bürger
Besitzstatus ......... Acker(besitzer)

Der Ausdruck sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der Herr
denn seinen Acker selbst bewirtschaftete oder ihn verpachte-
te und von den Pachteinnahmen lebte.

Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Herr Landwirtschaft be-
trieb, aber das geht aus dem Ausdruck 'Ackerbürger' nicht her-
vor, sondern muß über andere Quellen belegt werden.

Hinsichtlich 'Holzbürger' gilt das entsprechend Analoge:

Sozialstatus ......... Bürger
Besitzstatus ......... Forst(besitzer)

Und wiederum sagt der Begriff nichts darüber aus, ob der Herr
seinen Forstbesitz selbst bewirtschaftete oder ihn verpachtete.

In beiden Fällen erlaubt aber der Worteteil 'bürger' den Rück-
schluß darauf, daß der Betreffende das Bürgerrecht einer Stadt
erworben hatte, und möglicherweise sogar in der betreffenden
Stadt lebt (was aber nicht Bedingung für dsas Bürgerrecht war).

Schöne Grüße aus upstate New York
Siegfried

Hallo zusammen,
wie muss man in diesem Zusammenhang die Bezeichnung "Akkermann" verstehen? Mein Urururgroßvater war "Akkermann zu Ahstedt", heißt das vielleicht das er nicht sein eigenes Land bewirtschaftet hat sondern als Arbeiter auf anderen Ländereien gearbeitet hat?

Viele Grüße
Petra (Mensing)

Ackermann, Baumann, Bauleute, (teilw. Tagel�hner) etc. etc. sind in
Mecklenburg gew�hnlich Bezeichnungen f�r Einwohner einer Stadt, welche ihren
Hauptnahrungserwerb in der Landwirtschaft hatten, jedoch keine B�rger der
Stadt waren sondern gew�hnlich irgendwo zur Miete wohnten. Auf welche Weise,
in welcher Rechtsform oder in welchem Besitzstatus der Hauptnahrungserwerb
erfolgte, ist dabei unwichtig. Allerdings wurde die Begriffsabgrenzung
zwischen Ackermann und Ackerb�rger stets ausgesprochen schwammig gehandhabt.
Also zur Sicherheit immer nochmal schauen, ob der betreffende nicht
vielleicht doch im B�rgerbuch der betreffenden verzeichnet steht. In der
Neuzeit besa� stets nur ein kleiner Teil aller Einwohner einer Stadt das
B�rgerrecht.

Sch�ne Gr��e, Peter Starsy

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo Siegfried,

ich wei� nicht, woher Du Deine Weisheiten beziehst. F�r andere deutsche
Territorien mag das ja stimmen, f�r Mecklenburg ist das Unsinn.

Ein Ackerb�rger unterschied sich in mecklenburgischen St�dten von jedem
anderen B�rger (nicht Einwohner!) nur dadurch, da� er (im Gegensatz zu
Kaufleuten und Handwerkern) im Hauptnahrungserwerb Landwirtschaft betrieb
(also quasi als selbst�ndiger "Stadtbauer" wirtschaftete) und daf�r
gew�hnlich eigene Anspannung besa�. Der Begriff "Ackerb�rger" als einziger
bekannter Sonderbegriff f�r einen Teil der B�rger resultiert als einer
rechtsgeschichtlichen Panne; man hatte bei der Definition von
Voraussetzungen f�r die B�rgereigenschaft in Mecklenburg vergessen, neben
Kaufleuten und Handwerkern auch den b�uerlichen Hauptnahrungserwerb auf
st�dtischem Areal (kombiniert mit den �brigen Voraussetzungen) mit ins
Gesetz zu schreiben. Nach alten Recht durfte es folgerichtig Bauern nur auf
dem flachen Lande geben. Mit Eigentumsstrukturen hat das zun�chst nur soviel
zu tun, da� auch ein Ackerb�rger nat�rlich Grundeigentum in der Stadt
besitzen mu�te, sonst h�tte er ja sowie kein B�rger werden k�nnen. Die
Ackerb�rgereigenschaft war und blieb aber stets mit der Person des
Rechteinhabers verbunden und haftete niemals an bestimmten Grundst�cken.
Wahrscheinlich ist aber, da� nacheinander immer mal wieder Ackerb�rger
Besitzer derselben Grundst�cke wurden, wenn diese sich durch Gr��e, Lage und
Beschaffenheit f�r einen Landwirtschaftsbetrieb besonders eigneten. Nach der
Neuordnung der Stadtfluren in Folge der Separation im 19. Jh. entstanden in
einigen meckl. St�dten auf st�dtischem Areal ganze Stadtg�ter, die jedoch
auch zu Stadtrecht lagen.

B�rger war in Mecklenburg in erster Linie ein Besitzstatus, aus dem sich
alle m�glichen Rechte und Pflichten ableiteten. Es gibt jahrhundertelang
Grundsatzstreit dar�ber, inwieweit Personen, die nicht in einer
mecklenburgischen Stadt lebten, �berhaupt Grundbesitz und damit eine Option
auf die B�rgereigenschaft in einer Stadt erwerben durften. Von seltenen
Ausnahmen abgesehen lebte ein B�rger in Mecklenburg auch in der Stadt, in
welcher er das B�rgerrecht besa�. Wechselte er den Ort, verlor er das
B�rgerrecht an seinem alten oder gab es auf und erwarb ggf. das B�rgerrecht
seines neuen Wohnortes. Der Landadel mit seinen zuweilen gro�en Stadth�usern
besa� gew�hnlich kein B�rgerrecht in den betreffenden St�dten.

Hauptnahrungserwerb ist die Unterscheidung zu allen anderen B�rgern (nicht
Einwohner!), die ohne Ausnahme im Nebenerwerb Landwirtschaft selbst
betrieben, durch dritte betreiben lie�en oder aus der Verpachtung der
landwirtschaftlichen Nutzfl�che in ihrem Besitz Eink�nfte erzielten, selbst
aber als Kaufleute oder Handwerker ihren Hauptnahrungserwerb hatten.

Private Waldbesitzer oder "Waldbauern" (mit B�rgereigenschaft!) auf
st�dtischem Areal hat es in Mecklenburg niemals gegeben. Wenigstens wurde
davon bisher nirgendwo etwas bekannt.

Soweit der gegenw�rtige Forschungsstand. Ich la� mich durch konkrete Belege
aber gern eines besseren Belehren. Stadtgeschichte Mecklenburgs stand im
letzten halben Jahrhundert nur �u�erst selten im Blickfeld der
wissenschaftlichen Landesgeschichtsforschung.

Sch�ne Gr��e, Peter Starsy

-----Urspr�ngliche Nachricht-----