Berücksichtigung von Randbeischreibungen

Liebe Listenmitglieder,

gleich noch eine Frage hinterher. Sie bezieht sich auf StA Breslau, Geburtsreg. Nr. 53/1904.
Dort findet sich am Rand eine umfangreiche Beischreibung, in der u.a. der Nachname der
Mutter korrigiert wird, v.a. aber die nachträgliche Eheschließung mit dem Vater des Kinder.
Trage ich den Nachnamen der Mutter so ein, wie er zunächst geschrieben worden ist, oder
so, wie er sich aus der Beischreibung ergibt? Und erhält das Kind jetzt den nachträglich
vermerkten Nachnamen des Vaters?

Herzliche Grüße

Raphael (Dammer)

Hallo Raphael,

Wir erfassen die *Geburts*-Register.
Diese Randvermerke sind alle zu einem sp�teren Zeitpunkt erg�nzt worden. Machmal nur wenige Monate, manchmal mehrere Jahre nach dem Geburts-Ereignis.
In aller Regel verweisen sie auf eine andere Urkunde.
Zum Zeitpunkt des "Geburts-Ereignisses" f�hrte das uneheliche Kind den Namen der Mutter
- und den erfassen wir auch.

Das "Namens-�nderungs-Ereignis" findet zu einem sp�teren Zeitpunkt (dem der Eheschlie�ung der Eltern) statt. Das w�rde dann dort erfasst.

Das ist �brigens auf der Projektbeschreibungs-Seite auch so beschrieben.

Gru�,

Susanne