in einer Urkundenabschrift (Sterbeurkunde) zum Ariernachweis steht bei meinem Spitzenahn Seewald
der Sterbeort, das Sterbedatum, dass er an Auszehrung gestorben ist und das er 57 1/2 Jahr alt war.
In der Sterbeurkunde seiner Ehefrau verhält es sich genau so.
Kein Hinweis auf das Geburtsdatum oder den Geburtsort.
Haben die Kirchenbeamten es nicht gewußt? Oder waren die späteren Beamten beim Erstellen der Abschriften nachlässig und haben es einfach weggelassen??
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Macht es Sinn in dem Kirchenbuch nach weiteren Informationen zu forschen?
Lieber Herr Seewald,
die Kirchenbuchschreiber wußten früher , wie auch heute, nicht wo Zugezogene
geborten worden waren und wann. Dies mußte immer von den Angehörigen
angegeben werden. Und wenn denen in der Aufregung über den Tod des nahen
Angehörigen das beim Pfarrer nicht einfiel, so konnte der Pfarrer
(Kirchenbuchschreiber) es nicht eintragen.
Es lag wohl nicht immer an einer liederlichen Buchführung.
es war früher üblich, in den Sterberegistern (und Heiratsregistern)
der Kirchenbücher maximal das Alter anzugeben, bei Kleinkindern
mitunter nicht einmal den Vornamen.
Man muß bedenken, daß die Eintragungen in den Kirchenbüchern
(anfangs Geburten, Trauungen und Sterbefälle in einem Buch)
früher lediglich zum Nachweis der Gebühreneinnahmen erfolgten,
möglichst mit Vermerk,ob mit oder ohne Läuten der Glocken usw.
da andere Gebühren. Manche Geistliche haben aber - heute für uns
zum Glück - weitere Angaben eingetragen, mitunter auch Auseinander-
setzungen mit den Militärgeistlichen, zu denen manche Bürger gern
gingen, da dort keine Gebühren zu zahlen waren (sie mußten aber
Soldaten oder ehemalige Soldaten mit besonderem Status sein,
daher die Diskrepanzen).
Ganz wichtig: Oft wurde in den Sterberegistern NICHT das Sterbedatum,
sondern der Tag der Bestattung angegeben. Man muß diesbzgl.
genau lesen, mitunter auch mit anderen Eintragungen vergleichen.
In Wien, Preßburg und Kolberg wurden bereits vor Einführung der
Standesämter zeitweise alle Sterbefälle behördlicherseits alle
Sterbefälle registriert (um Seuchen rechtzeitig zu erkennen).
Auch hier beschränkte man sich auf folgende Angaben:
Namen, Vorname (mitunter bei Frauen auch nur Ehefrau des...
und bei Kleinkindern nur Sohn des...), Beruf oder (bei
Frauen, Kindern) Angehörige, mitunter Wohnort (bei Auswärtigen),
Alter, Sterbedatum, Todesursache, feststellender Arzt (oder Hebamme)
und mitunter Friedhof (für uns wichtig, da man so die Konfession
erkennen kann).
Gruß aus dem Allgäu nach Dessau
Ernst Schroeder
www.kolberg-koerlin.de
vielen Dank auch Dir für Deine Auskunft. Ich wollte den Schreibern keine echte Liderlichkeit unterstellen... es hätte ja aber sein können, dass man sich aufgrund der Vielzahl der zu erstellenden Abschriften eben nur auf die für den Ariernachweis notwendigen Daten beschränkte... man kann ja nie wissen.