Liebe Listenmitglieder,
mit meinen beiden Fragen wende ich mich an bisherige Benutzer des
Staatsarchivs in Breslau:
1.Ist es erlaubt (oder m�glich) die Akten mit dem eigenen Fotoapparat
zu fotographieren, oder haben die Bediensteten etwas
dagegen?
2.Lohnt es in die Akten Nr. 440 "Generalkommission f�r Schlesien in
Brelau" (den sogenannten Akten zur "Bauernbefreiung") auch dann Einsicht
zu nehmen, wenn der Vorfahre "nur" Stellenbesitzer, Stellenp�chter,
H�usler, Inlieger, o.�. war?
MfG
Manfred Benkel
Manfred Benkel wrote:
mit meinen beiden Fragen wende ich mich an bisherige Benutzer des
Staatsarchivs in Breslau:
1.Ist es erlaubt (oder m�glich) die Akten mit dem eigenen Fotoapparat
zu fotographieren, oder haben die Bediensteten etwas dagegen?
Fotografieren ist - ohne Genehmigung durch das Warschauer Hauptarchiv -
nicht erlaubt. Nach meiner pers�nlichen Erfahrung ist man in diesem Punkt
sehr kleinlich.
2.Lohnt es in die Akten Nr. 440 "Generalkommission f�r Schlesien in
Brelau" (den sogenannten Akten zur "Bauernbefreiung") auch dann Einsicht
zu nehmen, wenn der Vorfahre "nur" Stellenbesitzer, Stellenp�chter,
H�usler, Inlieger, o.�. war?
Ja, denn gerade die abh�ngigen Stellenbesitzer konnten sich befreien,
nat�rlich nur gegen eine Geld-Zahlung. Ob allerdings in diesen Akten solche
konkreten Personen genannt werden, weiss ich nicht.
MvG Claus.
Hallo Manfred,
�ber das Fotografieren hat Dir ja inzwischen jemand geantwortet.
Zu Deiner 2. Frage: Ja, allerdings lohnt es sich; die Aktensammlung ist sehr
umfangreich und bei Grundbesitzern - also nicht bei Inliegern - wirst Du
sicher f�ndig werden.
Herzliche Gr��e
Doris Baumert