Benutzer Staatsarchiv Breslau

Liebe Listenmitglieder,

mit meinen beiden Fragen wende ich mich an bisherige Benutzer des
Staatsarchivs in Breslau:

1.Ist es erlaubt (oder m�glich) die Akten mit dem eigenen Fotoapparat
zu fotographieren, oder haben die Bediensteten etwas
dagegen?

2.Lohnt es in die Akten Nr. 440 "Generalkommission f�r Schlesien in
Brelau" (den sogenannten Akten zur "Bauernbefreiung") auch dann Einsicht
zu nehmen, wenn der Vorfahre "nur" Stellenbesitzer, Stellenp�chter,
H�usler, Inlieger, o.�. war?

MfG
Manfred Benkel

Manfred Benkel wrote:

mit meinen beiden Fragen wende ich mich an bisherige Benutzer des
Staatsarchivs in Breslau:

1.Ist es erlaubt (oder m�glich) die Akten mit dem eigenen Fotoapparat
zu fotographieren, oder haben die Bediensteten etwas dagegen?

Fotografieren ist - ohne Genehmigung durch das Warschauer Hauptarchiv -
nicht erlaubt. Nach meiner pers�nlichen Erfahrung ist man in diesem Punkt
sehr kleinlich.

2.Lohnt es in die Akten Nr. 440 "Generalkommission f�r Schlesien in
Brelau" (den sogenannten Akten zur "Bauernbefreiung") auch dann Einsicht
zu nehmen, wenn der Vorfahre "nur" Stellenbesitzer, Stellenp�chter,
H�usler, Inlieger, o.�. war?

Ja, denn gerade die abh�ngigen Stellenbesitzer konnten sich befreien,
nat�rlich nur gegen eine Geld-Zahlung. Ob allerdings in diesen Akten solche
konkreten Personen genannt werden, weiss ich nicht.

MvG Claus.

Hallo Manfred,

�ber das Fotografieren hat Dir ja inzwischen jemand geantwortet.

Zu Deiner 2. Frage: Ja, allerdings lohnt es sich; die Aktensammlung ist sehr
umfangreich und bei Grundbesitzern - also nicht bei Inliegern - wirst Du
sicher f�ndig werden.

Herzliche Gr��e

Doris Baumert