Beilage und Anzeiger zum
Amts Blatt der königlichen Regierung zu Münster
No.1 vom 06.Januar 1838
Die Erben der hierselbst verstorbenen Eheleute Schullehrers Johann Heinrich
Schulte und Theresia Pafferath wollen ihnen durch Testament zufallenden
Nachlaß theilen, welches in Gemäßheit des Allg.Rechts
Den Erbschaftsgläubigern bekannt gemacht wird, um sich zeitig bei den
Mandatarien gedachter Erben, den hiesigen Justizkommissarien Stemrich und
Rintelen, zu melden, widrigenfalls sie die Befugnis verlieren, sich an die
gemeinsame Erbmasse zu halten, vielmehr jeden Miterben nur, nach Verhältnis
seines Erbteils, in Anspruch nehmen können.
Münster den 20 Dezember 1837