Begriffserklärung: Publice Deprecantes/NB

Hallo,

im Kirchenbuch von Lindholm, Nordfriesland, gibt es um 1702 eine Spalte „Publice Deprecantes“. Im Jahre 1702 steht dort " Japp Jensen, Jens Jensens (Sohn).
Im Jahre 1718 steht in der Spalte „Catechumeni“ NB Japp, Japp Jensens Sohn 16 Jahre.
Meine Frage, was bedeutet Publice Deprecantes und NB vor dem Eintrag im Jahr 1718?
Ein Jappe Jensen ist 1716 in Lindholm verstorben.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Euch allen

Thomas (Kleinert)

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Hallo Thomas,

ich bin mit den kirchlichen Riten und Bezeichnungen nicht wirklich vertraut und mein kleines Latinum ist auch schon eine Weile her. Es wäre daher schön, wenn jemand, der sich

mit Litanei und Abläufen in / um Gottesdienste dieser Zeit wirklich auskennt, etwas verbindliches zu meinen steilen Thesen äußert.

Also - ohne Präjudiz:

NB könnte ‚Nota Bene‘ bedeuten, lateinisch für ‚wohlgemerkt‘ und in diesem Fall ein Kürzel bzw. Hinweis für / auf eine uneheliche Geburt bedeuteten.

Publica = ‚öffentlich‘. Depreciantes = ‚Bitte‘. - Ich vermute, es handelt sich hier um eine Fürbitte, die z. B. bei Taufen, Trauerfeiern oder Eheschließungen gesprochen wird.

Catechumeni dürfte ‚Täuflinge‘ bedeuten.

Ich wünsche auch einen Guten Rutsch :slight_smile:

LG

Nicole

-----Original-Nachricht-----

Moin,

bei Deprecanten handelt es sich vermutlich um „uneheliche Geburten“
(wie bei https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2011/11888/pdf/Infoheft_8_Norderdithmarschen.pdf unter 1.2 Delve auf Seite 20).
Das würde dann auch zur Bemerkung „nota bene“ passen (für Thüringen: Uneheliche Kinder und sozialgeschichtliche Aspekte sowie Kennzeichnung in Kirchenbüchern | Arbeitsgemeinschaft Genealogie Thüringen e.V. )

Viele Grüße
SWittchen

Moin zusammen,

anstatt sich vergeblich an längst verflossene Latinum-Zeiten zu erinnern oder nur zu vermuten, was Thomas beides nicht weiterhilft, würde lediglich ein einfacher, kurzer Blick mit Google ins Internet ausreichen, um den Wortsinn kennenzulernen …

„deprecantes“ (vom lat. Verb „deprecare“) sind Personen, die (wegen etwas) um Gnade, um Entschuldigung, um Vergebung bitten, die etwas durch Bitten abwenden möchten. Das kann schon bei der Kleinkindtaufe sein.

Und „publice“ (ein Adverb - nicht: publica) bedeutet öffentlich, d. h., diese Personen taten dies öffentlich. Vermutlich handelte es sich um diejenigen, die vor der Kirchengemeinde bei der Beichte (also öffentlich) um Erlaß ihrer Sünden bitten, wie es noch heute im Zusammenhang mit der Konfirmation der Fall ist.

Ein „catechumenus“, Plural „catechumeni“, ist jemand, der vor seiner Taufe im christlichen Glauben unterrichtet wird, also (wie es noch heute in einigen evang. Kirchen heißt) ein Katechumene, wohl ein, wie es bei uns in unserer evang.-luth. Kirche hieß, Präparand, bevor er Konfirmand wird.

„Nota Bene“ bedeutet „wohlgemerkt“, „zu beachten“ oder auch „übrigens“.

Viele Grüße,
Jürgen