Hallo Liste,
bei meinen Recherchen bin ich auf den Begriff des GRATIALISTEN gestoßen, der wohl Beruf/Personenstand o. Ä. bezeichnet.
Erstaunlicherweise ist über diverse gängige Suchmaschinen im Internet keine griffige und brauchbare Definition zu finden. Die Verweisung in die (schwedische?) Militärstruktur erscheint mir für meinen speziellen Fall aus dem Kreis Braunsberg um 1750 (damals polnisch) nicht ganz stimmig.
Vielleicht kann hier ja jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Felix (Kommnick)
Hallo Herr Komnick,
Sie haben recht, wenn der Begriff Gratialist nicht aus der Militaria stammt.
Er bezeichnet vielmehr den Besitzer von Land, das diesem wegen besonderer
vorangegangener Verdienste von seinem jeweiligen Landesherren meist zinsfrei
verliehen wurde-s. auch Gratialh�fner/-H�bner.
Viele Gr��e
Manfred Fox
Hallo Felix,
>bei meinen Recherchen bin ich auf den Begriff des GRATIALISTEN
gesto�en, der wohl Beruf/Personenstand o. �. >bezeichnet.
hier ist noch eine Erkl�rung aus dem Buch "Was waren unsere Vorfahren?"
Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreu�en
Gesammelt und erl�utert von Kurt von Sta�ewski und Robert Stein
K�nigsberg (Pr) 1938
Sonderschrift Nr. 18 des Vereins f�r Familienforschung in Ost- und
Westpreu�en e.V.
GRATIALIST (Gratialbesitzer): Nutznie�er eines ihm vom K�nig oder
Bischof aus Gnaden verliehenen Gutes. Die Verleihungsfrist dieser nur
im Ermland und in Westpreu�en vorkommenden Besitzungen galt entweder
auf 30 Jahre oder auf Lebenszeit oder bis aufs dritte Geschlecht. Vgl.
Tenutar.
TENUTAR: Inhaber eines Landguts im polnischen Westpreu�en. Der T.
(tenutarius possessor) war entweder P�chter mit 3j�hrigem, seltener
2j�hrigem Kontrakt (poln. tenutariusz = P�chter) oder Nutznie�er eines
ihm vom K�nige einger�umten Vorwerks (vgl. Gratialist).
GRATIAL siehe auch Fremdw�rterduden.
Viele Gr��e
Heinz (Muhsal)