Rainer Vogel schrieb:
2) infolge Hinweis durch Herrn Krause:
das Mittelhochdeutsche Wörterbuch sagt und belegt dazu dies hier:
*bërn* /abgabe, steuer:
/"die vor geschriben gab oder bern sol geruft werden in steten" (/Mähren/).
"das sie aller koniglichen bern und steur unangefodert bleiben sullen" (/Böhmen/)
Guten Abend, Herr Vogel,
Aus einem an Kaiser Maximilian II. gerichteten Brief vom 25. Oktober 1571 ( www.psp.cz/eknih/snemy/v030/1571-72/t033100.htm ):
"Und soviel anfangs den Egerischen Kreis und Stadt angehet, befinden
wir, dass die vom Adel und Stadt Eger stattlichen privilegiert und
anno 1315 von. Kaiser Ludwig dem Baiern damals Kunig Johannsen mit
Dienst und Underthänigkeit, doch mit Vorbehalt der jeder lösung,
versetzt worden, und sein von jetzo gedachtem Kunig Johannen 1322
privilegiert, zu ewigen Zeiten >>> mit keinem Bern, Steuern, Hülfen
und Anlagen beschwert oder bedrängt zu werden <<<, neben andern
ansehenlichen Begnadungen, auch dass sie zu Recht nindert anderstwo
als vor einem Kunig zu Beheimb oder desselben Burggrafen und
Haubtmann zu Recht stehen sollen, befreiet, wie dann Caroli quarti
1355, Wenzeslai 1399, Sigismundi 1417, Kunig Wladislai 1482,
Ludovici 1522, Ferdinandi 1527, E. Mt. anno 66. zu Augspurg datiert
Begnadungen und Confirmationes mit sich bringen, füehrn, auch mit
ein sondern Revers. von weilend hochlöblichister Gedächtnuss Kaisers
Ferdinandi von wegen 1200 Schock, dasssolchs aus Guetwilligkeit und
keiner Gerechtigkeit geschehen;
[...]
Allergenädigister Kaiser und Herr. In jetziger gehaltnen fleissigen
und stattlichen Berathschlagung befinden wir, wie obgemelt, dass der
Egerisch Kreis sambt der Stadt stattlich privilegiert, bei welchen
Privilegien und wohl ausgebrachten Freiheiten meniglich, da sie
statt haben, soll geschützt und gehandhabt werden; aber in dem Fall,
darinnen wir sein, als nemblich zu Widerstand des christlichen
Bluets Erbfeinds, releviren die von Eger ihre Privilegien gar nit
aus Ursachen, dass in dergleichen Fällen nach geistlichen und
weltlichen Rechten aller Behelf auf ein Seiten gesetzt wird, dann da
die Privilegien statt haben sollten, sind nit allein die von Eger,
sonder die Kron Beheimb generaliter und die eingeleibte Länder auch
in specie und >>> particulariter aller Bern, Steuern und Anlagen
<<<, wie sie Namben haben mugen, zu ewigen Zeiten sowohl, und mehr
als sie, befreiet; dargegen dieweil solches zu Rettung der
Christenheit geschieht aus lauter Guetwilligkeit und christenlichen
Eifer, werden die Revers darauf, dass solchen Privilegien nichts
derogirt sei, gefertigt."
Aus einem Brief vom Juni 1571 aus dem Stadtarchiv in Eger ( www.psp.cz/eknih/snemy/v030/1571-72/t032700.htm ):
"Als ihr uns nach der Länge berichtet, welchergestalt vor dritthalb
Hundert Jahren vom weiland römischen erwählten Kaiser Ludwigen dem
Baier ihr dem damals Könige zue Behem, Johann umb ein Summa Geldes
vorsetzet und von dem heiligen römischen Reiche mit Subjection,
Dienstbar und Gerechtigkeit, darmit ihr dem Reich underworfen und
zuegethan gewesen, an den König vorwiesen worden, lauts mit
uberschickten Copien eines an euch ergangenen kaiserlichen Mandats,
mit B vormerket, dargegen hochsterwähnter König dessen hinwider sich
verpflichtet, dass er euch nit alleine bei allen euren Rechten,
Privilegien, Gerechtigkeiten gerugligen bleiben lassen, sondern auch
>>> einigen Bern oder Landsteuer <<< von euch nicht begehren noch
nehmen wolle [...]"
Hieraus dürfte klar werden: Bern = Landsteuer.
Das Zitat von Herrn Krause stammt aus "Urkundliche Beiträge zur Geschichte Böhmens und seiner Nachbarländer im Zeitalter Georg's von Podiebrad (1450-1471)", gesammelt und herausgegeben von F.Palacky, Wien 1860 (Fontes rerum Austriacarum Abt. 2, Bd. 20) und hat einen Weiterverweis auf die Nachträge zum Mittelhochdeutschen Wörterbuch ( http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/lexer/nachtraege/wbgui?lemid=NB00849 ):
"bërn, berne f. m. eine art steuer s. zu KPN. 2,39. BRÜNN. r.
384,170. lôჳung und kunigliche berne geben UG. 363 a. 144. wann der
künig von Pehem einen peren uberal in dem land zu Pehem nem URB. v.
j. 1367 im Wiener staatsarchive. – >>> ein slav. wort: böhm. berně
steuer, berna steueramt. <<<"
Also nicht mittelhochdeutsch sondern tschechisch!
Grüße vom Niederrhein,
Günther Böhm