Hallöchen Liste,
ich bin gerade auf einen "neuen" Begriff gestoßen. Bei manchen Frauen wird bei der Beerdigung angegeben, dass sie Hausmutter waren. Oft ist ein Kind gestorben, dann steht der Vater/Stiefvater/oder ein Männername und die Frau wird als Hausmutter bei ihm angegeben. Einmal war expliziet gesagt, dass das Kind eheleiblich von der Frau war. Ansonsten steht der Mann genauso wie ein Vater im Eintrag und die Hausmutter.
Ist der Begriff mit der Ehefrau gleichzusetzen oder was sind das dann für Verhältnisse zwischen Mann und Frau und erst recht wohin gehört das Kind?
Viele GrüßeSonja
Hallo Sonja,
laut dem "Deutsches Wörterbuch" der Gebrüder Grimm
HAUSMUTTER,f.
1)die leiterin eines hauswesens, hausfrau:hauszmůter,materfamilias[...]
Es kann also die Ehefrau gewesen sein, aber auch meines Verständnisses
nach der älteste weibliche Hausvorstand, daher obacht!
Grüße Frank
Hallo Sonja,
koennte es auch eine "Hofmutter" gewesen sein?
siehe "Sonderschrift des VFFOW Nr. 18"
Was waren unsere Vorfahren
mit folgender Erklaerung:
Frau des Lohnhofmannes, der die Ausspeisung des Gesinds anvertraut ist
und die auch auf das sittliche Verhalten der Maegde ud Margellen gibt.
In manchen Domaenen wird sie bei vorkommenden Unzuechtigkeiten in
Geldstrafe genommen
Viele Gruesse Ellen
Hallo Ellen,
nein das Wort Hausmutter ist eindeutig lesbar. Der Beruf der Männer waren auch Hubenwirthe etc. keine Hofmänner (also eher selten).
Aber dann müsste ich sicherheitshalber in den Bemerkungen reinschreiben, dass es nicht unbedingt die Eltern sind, die genannt werden, bzw. nicht der Vater sein muss, meistens steht bei den Frauen eheleibliches Kind, die dann jawohl die Mutter sein müssen.
Man hätte es mir auch leichter machen können, Gruß an die Pastoren von 1797 in Ostpreußen...
Danke dirSonja
-----Ursprüngliche Mitteilung-----